Immer häufiger in der Region gilt in der Außengastronomie keine Testpflicht mehr. (Symbolfoto) Foto: terazitu/ Shutterstock

Die Corona-Zahlen in der Region sinken, doch die Verwirrung bleibt: Während Biergarten-Besuche teilweise schon ohne vorherigen Test möglich sind und Kindergeburtstage gefeiert werden dürfen, gelten andernorts noch strenge Kontaktbeschränkungen. Wir geben einen Überblick für die Landkreise in der Region.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Oberndorf - Die Lage entspannt sich auf breiter Linie und ermöglicht viele Lockerungen. Die Landesregierung hat hierfür einen Katalog an Öffnungsschritten bereitgestellt, der jeweils abhängig von der Inzidenz an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen ist. Wir geben einen Überblick, welche Regeln aktuell in welchem Landkreis gelten.

Gastro-Überblick: Wer hat wann geöffnet, wo gibt es Schnelltests vor Ort?

Schwarzwald-Baar-Kreis

Inzidenz*: 35,8 (Stand: 15. Juni 2021, morgens)

Kontakte: Die Inzidenz im Schwarzwald-Baar-Kreis liegt stabil unter 50. Aus diesem Grund dürfen sich maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt, ebensowenig wie Geimpfte und Genesene. Zusätzlich dürfen fünf Kinder bis 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazukommen - ein Kind darf also mit fünf kleinen Gästen seinen Kindergeburtstag feiern.

Einzelhandel: Geschäfte sind ohne Testpflicht geöffnet. Ein gesteuerter Zutritt und Maske tragen sind jedoch weiterhin notwendig.

Schulen & Kitas: An allen Schulen (neu: auch weiterführende und berufliche Schulen), Grundschulförderklassen und Schulkindergärten findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) unter Pandemiebedingungen statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten weiterhin. Kindergärten sind ebenfalls geöffnet.

Gastronomie: Gastronomische Betriebe sind von 6 bis 1 Uhr geöffnet, touristische Übernachtungen sind erlaubt. Vor dem Besuch einer Gaststätte, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Rauchen ist nur im Freien erlaubt.

Kultur & Freizeit: Sportanlagen und Sportstätten, Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport sind geöffnet. Dies gilt für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten. Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sind ohne Auflagen geöffnet. Kulturveranstaltungen sind mit bis zu 500 Teilnehmern im Freien oder 250 Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume erlaubt. Der Betrieb von Bädern und Saunen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist allgemein gestattet - ein Test-, Geimpft- oder Genesenennachweis ist jedoch erforderlich.

Kreis Rottweil

Inzidenz*: 42,2 (Stand: 15. Juni 2021, morgens)

Kontakte: Im Kreis Rottweil gilt aufgrund des Auf und Ab der Inzidenz seit 3. Juni der Öffnungsschritt 1. Demnach dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene) treffen.

Einzelhandel: "Click & Meet" in Geschäften ist erlaubt - entweder für eine/n Kunden oder Kundin pro 40 Quadratmeter Ladenfläche mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder für zwei Kunden oder Kundinnen pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Voranmeldung mit Testkonzept. Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Nagenstudios) sind ohne Testpflicht geöffnet.

Schulen & Kitas: Kindergärten sind für alle regulär unter Pandemiebedingungen geöffnet, Grundschulen dürfen Präsenzunterricht anbieten, alle anderen Klassenstufen Präsenzunterricht im Wechselmodell. Zweimal wöchentlich müssen Schüler getestet werden.

Gastronomie: Innen-und Außengastronomie ist zwischen 6 und 21 Uhr wieder geöffnet, auch touristische Übernachtungen und Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind möglich - negativer Corona-Test oder Genesenen- beziehungsweise Impfnachweis immer voraugesetzt.

Kultur & Freizeit: Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen sind erlaubt. Geöffnet sind zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen. Auch Schwimmbäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen mit Hygienekonzepten öffnen.

Zollernalbkreis

Inzidenz*: 20,6 (Stand: 15. Juni 2021, morgens)

Kontakte: Im Zollernalbkreis dürfen sich weiterhin maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen, hinzu kommen Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene sowie fünf weitere Kinder unter 14 Jahre.

Einzelhandel: Geschäfte und körpernahe Dienstleistungen sind ohne Testpflicht geöffnet. Ein gesteuerter Zutritt und Maske tragen sind jedoch weiterhin notwendig. Bei körpernahen Dienstleistungen ist kein Test erforderlich.

Schulen & Kitas: An allen Schulen findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) unter Pandemiebedingungen statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten weiterhin.

Gastronomie: Gastronomie-Betriebe sind von 6 bis 1 Uhr geöffnet, bei der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr. Feiern im Gastgewerbe sind mit bis zu 50 Personen innen und außen möglich (Test-, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich), Tanzen bleibt verboten.

Kultur & Freizeit: Büchereien und Bibliotheken sind ohne Auflagen (Ausnahme: Maskenpflicht) geöffnet, ebenso wie zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen. Kulturveranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 750 Personen stattfinden, ebenso wie Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie sportliche Wettkämpfe.

Kreis Freudenstadt

Inzidenz*: 17,8 (Stand: 15. Juni 2021, morgens)

Kontakte: Der Kreis Freudenstadt hat seit Dienstag weitere Lockerungen: Es dürfen sich nun maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Hinzu kommen Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene sowie fünf weitere Kinder unter 14 Jahre.

Einzelhandel: Geschäfte und körpernahe Dienstleistungen sind ohne Testpflicht geöffnet. Ein gesteuerter Zutritt und Maske tragen sind jedoch weiterhin notwendig.

Schulen & Kitas: An allen Schulen findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) unter Pandemiebedingungen statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten weiterhin.

Gastronomie: Gastronomie-Betriebe sind von 6 bis 1 Uhr geöffnet, bei der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr. Feiern im Gastgewerbe sind mit bis zu 50 Personen innen und außen möglich (Test-, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich), Tanzen bleibt verboten.

Kultur & Freizeit: Büchereien und Bibliotheken sind ohne Auflagen (Ausnahme: Maskenpflicht) geöffnet, ebenso wie zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen. Kulturveranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 750 Personen stattfinden, ebenso wie Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie sportliche Wettkämpfe.

Kreis Calw

Inzidenz*: 16,3 (Stand: 15. Juni 2021, morgens)

Kontakte: Im Kreis Calw dürfen sich - dank einer stabilen Inzidenz unter 35 - maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und haushaltsangehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Außerdem dürfen fünf weitere Kinder unter 14 hinzukommen.

Einzelhandel: Geschäfte und körpernahe Dienstleistungen können ohne Schnelltest-Pflicht öffnen. Ein gesteuerter Zutritt und Maske tragen sind weiterhin notwendig. Bei körpernahen Dienstleistungen ist kein Test erforderlich.

Schulen & Kitas: An allen Schulen findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) unter Pandemiebedingungen statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten weiterhin.

Gastronomie: Gastronomie-Betriebe dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen, bei der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr. Feiern im Gastgewerbe sind mit bis zu 50 Personen innen und außen möglich (Test-, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich), Tanzen bleibt verboten.

Kultur & Freizeit: Büchereien und Bibliotheken sind ohne Auflagen (Ausnahme: Maskenpflicht) geöffnet, ebenso wie zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen. Kulturveranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 750 Personen stattfinden, ebenso wie Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie sportliche Wettkämpfe.

*Die Inzidenz bezieht sich auf die Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).