Die 7-Tage-Inzidenz nähert sich in vielen Regionen in Baden-Württemberg der 35 an. Ab diesem Wert greifen wieder bestimmte Einschränkungen – auch für private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten. Doch es gibt Ausnahmen.
Esslingen/Stuttgart - Zweimal schon hatten Franziska J. und ihr Freund die geplante Hochzeitsfeier abgesagt. Eigentlich hätte sie im September 2020 stattfinden sollen, dann im Mai dieses Jahres. Am 11. September wollen sie den dritten Versuch wagen, mit 65 Gästen, fast alle von ihnen geimpft. Doch nun steigt in Baden-Württemberg die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder. „Als ich das gesehen habe, habe ich gedacht: Alles nochmal von vorne, das kann ich nicht“, sagt die 29-Jährige aus Esslingen.
Hinweis: Aufgrund von Änderungen in der Coronapolitik gelten teilweise neue Regelungen. Lesen Sie hier die aktuellen Regeln nach.
Zwar hat die Politik neue Regeln und Lockerungen insbesondere für geimpfte Personen und eine Abschaffung der 7-Tage-Inzidenz als Richtwert angekündigt – doch diese Änderungen gelten wohl erst ab Mitte September. Für die kommenden Wochen im August und Anfang September greift in Baden-Württemberg bis auf Weiteres noch die aktuelle Corona-Verordnung. Und die sieht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder 50 erneut Einschränkungen vor – auch für private Feiern.
Corona-Verordnung mit eigenem Punkt zu privaten Feiern
So heißt es auf der Internetseite des Sozialministeriums von Baden-Württemberg in einem eigenen Punkt, dass sich die Regelungen für private Feiern und Veranstaltungen nach der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis richten. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern sind hier explizit genannt, unter dem Aspekt „Was gilt für private Feiern?“ werden die Regelungen erläutert. Für Inzidenzstufe 3, also Inzidenzen zwischen 35 und 50, gilt demnach: „Im Freien und geschlossenen Räumen maximal 50 Personen (ohne Haushaltsbeschränkung). Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.“ Für die Inzidenzstufe 4, also eine Inzidenz über 50, sind es demnach sogar „maximal zehn Personen“.
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Für Franziska J. und ihren Freund Thomas war deshalb klar: Die Feier am 11. September würde wohl wieder nicht stattfinden können, sollte die Inzidenz über 35 steigen – jedenfalls nicht wie geplant. Sie habe die aktuelle Corona-Verordnung so verstanden, dass Geimpfte bei den Regeln für normale Treffen mehrerer Haushalte zwar nicht mitgezählt werden, bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten aber eben schon, sagt Franziska J. – dabei seien bis auf die Kinder und Schwangeren alle ihrer Gäste bis zur geplanten Feier doppelt geimpft. „Wir hatten die ganze Pandemie über viel Verständnis für alle Regelungen und selbstverständlich geht die Gesundheit immer vor“, sagt die 29-Jährige, „aber das habe ich als extrem unfair empfunden.“
Ein Brief ans Sozialministerium – mit der Bitte um Änderungen
Auch bei ihrer Hochzeitslocation, einem Hof auf der Ostalb, sei man ratlos gewesen. „Ich habe dann angefangen, bei verschiedenen Ämtern anzufragen, aber nur die Antwort bekommen, dass es ab Mitte September Lockerungen geben soll“, erzählt Franziska J. Was nun bis dahin gelten würde, konnte ihr niemand so genau sagen. „Befreundete Anwälte haben uns darauf hingewiesen, dass die Einschränkungen aufgrund der veränderten Lage inzwischen wohl vor Gericht keinen Bestand mehr hätten“, sagt Franziska J.
Ende Juli dann schickten sie und ihr Freund schließlich einen Brief ans baden-württembergische Sozialministerium – mit der Bitte, die aktuelle Corona-Verordnung schnellstmöglich an die aktuellen Umstände anzupassen. Und private Feiern mit mehr als 10 oder 50 Gästen auch bei höheren Inzidenzen für Geimpfte zu ermöglichen.
Geimpfte und genesene Hochzeitsgäste zählen nicht mit
Auf Nachfrage unserer Zeitung hat das Sozialministerium nun erklärt, man habe sich in Bezug auf die Regeln für private Feiern noch einmal bei den Juristinnen und Juristen erkundigt. Das Ergebnis: Da im beschriebenen Fall fast alle Hochzeitsgäste geimpft seien, sei die Zusammenkunft „nach der Regelung für die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (§ 7 Absatz 1 der Corona-Verordnung zu den Regelungen für private Zusammenkünfte) zulässig.“ Geimpfte, Genesene und Kinder würden nicht mitgezählt. In einem solchen Fall müsse man nicht auf die Regelung für private Veranstaltungen ausweichen (§ 8 Absatz 2 der Corona-Verordnung). Diese Regelung komme demnach eher „dann zum Tragen, wenn der Großteil der Hochzeitsgäste gerade nicht vollständig geimpft ist.“
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Wer also eine Hochzeits- oder Familienfeier organisiert, kann – je nach Anzahl der geimpften Gäste – zwischen den beiden Paragrafen der Corona-Verordnung wählen. Der Absatz in der Verordnung zu privaten Feiern stelle eine Privilegierung von Hochzeits- und Geburtstagsfeiern dar, weil hier mehr ungeimpfte Personen möglich seien als unter der Regelung für die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, erläutert der Ministeriumssprecher. Dabei gilt dann ab einer Inzidenz von 35, dass sich vier Haushalte und maximal 15 Personen treffen können – plus die Kinder dieser Haushalte sowie Geimpfte und Genesene. Wichtig zu wissen ist dabei auch: Eine solche private Zusammenkunft, für die dann die Regeln der allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten, sei demnach nicht auf das häusliche Umfeld beschränkt, sondern könne durchaus auch als geschlossene Gesellschaft in einem Gastronomiebetrieb oder ähnlichem stattfinden, so das Sozialministerium.
Viele Hochzeitspaare sind verunsichert
Für Franziska J. ist diese Klarstellung eine große Erleichterung. Bei der Suche im Internet hatte sie nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass Geimpfte gar nicht mitzählen. „Ich bin froh, dass ich selber aktiv geworden bin – sonst wären wir da weiter von was anderem ausgegangen“, sagt sie.
Eine Verunsicherung bei vielen Hochzeitspaaren beschreibt auch Asja Ohr vom Bund deutscher Hochzeitsplaner, gerade was die Regeln angehe. Eine Planungssicherheit sei momentan kaum gegeben, die Lage könne sich jederzeit ändern, dadurch gehe bei vielen Paaren die Vorfreude auf die Feier verloren. „Als Hochzeitsplanerin rufe ich im Zweifel beim Ministerium an und frage nach, was gerade gilt, aber Paare, die alleine planen, stehen da momentan vor großen Herausforderungen“, sagt die Karlsruherin. Dass die aktuell geltenden Regelungen gut und unmissverständlich erklärt würden und irgendwo schwarz auf weiß stünden, hält Asja Ohr daher für besonders wichtig.
Das Sozialministerium kündigt nun an, zu prüfen, „ob auf den Websites des Landes dahingehend eine bessere Darstellung vorgenommen werden kann.“ Hätten Brautpaare Fragen zu den aktuellen Regelungen, sagt ein Sprecher des Ministeriums, könnten sie sich aber jederzeit auch an das Bürgerreferenten-Telefon wenden.