Ein Schuld weist auf eine Mund-Nasen-Maske hin. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer

Das Wetter verschlechtert sich in Baden-Württemberg, die Menschen halten sich vermehrt in Innenräumen auf. Nun hat das Gesundheitsministerium festgelegt, ob die Corona-Regeln angepasst werden sollen.

Die Temperaturen fallen, das Wetter verschlechtert sich. Im Regelfall bedeutet das, dass die Menschen sich vermehrt in Innenräumen aufhalten. Plant das Gesundheitsministerium deshalb in Baden-Württemberg eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes?Das Ministerium gab am Freitag bekannt: „Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich.“ Das bedeutet, dass in Baden-Württemberg trotz des zunehmend kälteren Wetters die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vorerst nicht verschärfen werden.

Für die Menschen ändere sich wenig

Es sei vorgesehen, dass die derzeit im Land geltenden Regelungen auch ab 1. Oktober beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst würden, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. Für die Menschen im Land ändere sich deshalb wenig.

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Bundesweit gilt demnach eine Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.