Der Corona-Test ist positiv, der Getestete muss in Quarantäne. Doch dabei kommen viele Fragen auf: Für wen gilt die Quarantäne wie lange? Wer kümmert sich um den Hund? Und worauf muss noch geachtet werden?
Baden-Württemberg - Bereits seit dem 1. Dezember gilt die "Corona-Verordnung Absonderung". Sie regelt klar, wer sich in Quarantäne begeben muss.
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Wer muss wann und wie lange in Quarantäne?
Grundsätzlich gilt: Jeder, bei dem der Verdacht auf eine Infektion besteht, muss sich in Quarantäne begeben. Dasselbe gilt für bereits positiv getestete Menschen. Die Quarantäne endet in der Regel nach zehn Tagen. Allerdings muss der oder die Betroffene bereits 48 Stunden frei von Symptomen sein. Was für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige gilt, können Sie unserer Tabelle entnehmen:
Wer als Kontaktperson der Kategorie 1 gilt, regelt das Robert-Koch-Institut (RKI). Bei einer Infektion mit der nicht-mutierten Virus-Variante sind das Personen, die länger als 15 Minuten "ungeschützten Kontakt" (ohne medizinische Maske) zu einem Infizierten hatten - ohne den Mindestabstand von zwei Metern. Oder aber der Kontakt fand in geschlossenen Räumen mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole statt. War der Kontakt kürzer als 15 Minuten und es bestand direkter Kontakt mit Körpersekreten (etwa beim Küssen oder Geschlechtsverkehr), wird dies ebenfalls in die Kategorie 1 eingestuft.
Bis Mittwoch galt außerdem: Liegt beim Infizierten eine Mutation des Coronavirus vor, so müssen neben seinen Kontaktpersonen auch deren Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne. Wie die dpa (Deutsche Presse-Agentur) berichtet, wurde diese Regelung jedoch vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim gekippt. Das Gericht betonte, für Kontaktpersonen der Kontaktpersonen gelte kein hinreichender Ansteckungsverdacht.
Wo darf ich mich während der Quarantäne aufhalten?
Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung oder bei schwerem Verlauf in einer medizinischen Einrichtung - wie etwa Krankenhäusern - stattzufinden. Ausgenommen sind dabei Situationen, in denen "ein Verlassen oder Betreten des Absonderungsortes zum Schutze von Leben und Gesundheit, wie insbesondere bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen, oder aus anderen gewichtigen Gründen zwingend erforderlich ist".
Darf ich während der Quarantäne Besuch empfangen?
Der abgesonderten Person ist es laut Verordnung nicht gestattet, Besuch von "haushaltsfremden" Personen zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde zu verlassen.
Darf ich während der Quarantäne Lebensmittel einkaufen gehen?
Der Einkauf von Lebensmitteln gilt nicht als wichtiger Grund, um gegen die Quarantäne zu verstoßen. Im Regelfall sollten Menschen in Quarantäne auf Angehörige oder Freunde zurückgreifen, die den Einkauf erledigen können. In vielen Städten und Gemeinden werden zudem - besonders für ältere Menschen ohne Angehörige - Lieferdienste der Tafel oder von caritativen Vereine angeboten.
Wer geht mit dem Haustier spazieren?
Da beim Spazierengehen mit dem Hund der Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, ist dies ebenfalls untersagt. Auch hier sollte auf Freunde oder Angehörige zugegangen werden. In einigen Städten können sich Tierhalter für Unterstützung auch an das örtliche Tierheim wenden.
Darf ich online Waren oder Essen bestellen?
Das Bestellen von Waren oder Essen bei Lieferdiensten ist gestattet, wenn die Bezahlung und Übergabe kontaktlos erfolgen. Der Lieferdienst muss die Ware dann an der Haustür (oder bei Mehrfamiliehäusern vor der Wohnungstür) abstellen, wo sie der Empfänger später abholen kann, sodass kein Kontakt zwischen Zusteller und Empfänger oder anderen Menschen besteht.
Darf ich mich während meiner Absonderung in meinem Garten aufhalten?
Das ist grundsätzlich möglich, sofern der Garten zum vorübergehenden Aufenthalt während der Absonderung geeignet ist. Offene, freizugängliche oder gemeinschaftlich genutzte Gartenanlagen sind in der Regel zum Aufenthalt während der Absonderung nicht geeignet, da spontan Kontakt zu anderen Personen enstehen könnte.
Ein Haushaltsmitglied ist Wochenend-Pendler, was gilt es zu beachten?
Hatte das Haushaltsmitglied zwei Tage vor dem positiven Testergebnis oder vor Beginn der Symptome Kontakt, muss es sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Bestand kein Kontakt, weil die Infektion beispielsweise donnerstags festgestellt wurde, die Person jedoch seit Sonntag nicht mehr zu Hause war, gilt keine Quarantäne-Pflicht. Allerdings sollte der Kontakt dann vermieden werden, indem sich der Mitbewohner etwa bei Freunden einquartiert.