Ein Lahrer Unternehmer soll in großem Stil mit Corona-Teststationen betrogen haben. Vor dem Amtsgericht musste sich jetzt seine Ehefrau verantworten.
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zog sich Richter Tim Richter für eine gute Dreiviertelstunde zurück. Welches Urteil würde er gegen die angeklagte Lahrerin sprechen? Darüber diskutierten die im Saal wartenden drei Pressevertreter miteinander – eine Prognose mochte keiner der juristischen Laien abgeben. Denn vorausgegangen war ein längeres, kompliziertes Verfahren, das eine Besonderheit aufwies: Zu weiten Teilen ging es um einen Betrug in großem Stil mit Corona-Teststationen, den ein Lahrer Unternehmer 2021 begangen haben soll.
Seine Frau, die nun vor Gericht stand, war in den Betrieb dieser Teststationen aber gar nicht verwickelt. Das hatte ihr die Anklage auch gar nicht vorgeworfen. Vielmehr war sie wegen Geldwäsche angeklagt – denn ihr Mann hatte ihr im Dezember 2021 250 000 Euro überwiesen, um die er die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) betrogen haben soll, durch maßlos übertriebene Meldungen über angeblich ausgeführte Corona-Tests.
Eigentlich müsste sich deshalb zuallererst ihr Ehemann vor Gericht verantworten – der lebt aber seit dreieinhalb Jahren in Dubai.
Die Ehefrau soll der Sündenbock sein, kritisiert ihr Verteidiger
Vor diesem Hintergrund hatte Verteidiger Peter Korn in seinem fast eineinhalbstündigen Plädoyer den Vorwurf erhoben, seine Mandantin solle zum „Sündenbock“ gemacht werden. „Das ist Unrecht“, sagte der Lahrer Fachanwalt für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dann kam Richter zurück und verkündete sein Urteil: Die Lahrerin wird wegen leichtfertiger Geldwäsche zu 100 Tagessätzen über 120 Euro verurteilt. Finanziell weit härter trifft es sie, dass sie die 250 000 Euro, die ihr Mann ihr überwiesen hatte, an die KVBW zurückzahlen muss. Ihr Mann hatte ihr auch seine Hälfte am gemeinsamen Eigenheim überschrieben – hier ging das Gericht von einem Wert von 176 000 Euro aus, da auf der Immobilie auch Schulden lasten.
Die Frau wurde somit dazu verurteilt, 426 000 Euro zu bezahlen – Gelder und Werte, von denen die Justiz annimmt, dass ihr Mann sie nur deshalb an sie übertragen hatte, um sie dem Zugriff der Behörden zu entziehen.
Bereits vor diesem Urteilsspruch hatte die Justiz einen Vermögensarrest über 750 000 Euro, so der Fachbegriff, gegen die Frau erwirkt – da bei ihrem Mann eben kein Geld zu holen ist. Deshalb waren unter anderem, wie berichtet, bereits ihr Auto und persönliche Besitztümer, ihr Verlobungsring zum Beispiel, eingezogen worden.
Verteidiger Korn beschrieb seine Mandantin als Opfer – eine fleißige Frau, die immer gearbeitet habe, auch nach der Geburt der Kinder. Sie sei „keine Person, die auf schnelles Geld aus ist“. Bei den Finanzen habe ihr Mann das Sagen gehabt.
In seiner Kosmetikfirma sei sie zwar Geschäftsführerin, dabei aber seine Angestellte gewesen, die von ihm ein Gehalt ausbezahlt bekommen habe. „Sie hat sich darum gekümmert, dass im Kühlschrank genug Essen war und dass es den Kindern gut ging“. Die Geldgeschäfte aber habe eben ihr Mann getätigt, beschrieb Korn die Rollenverteilung in der Ehe.
Außerdem sei seine Mandantin nicht nach Dubai ausgewandert, sondern in Lahr geblieben – sie habe sich dem Verfahren gestellt, im Bewusstsein, nichts Unrechtes getan zu haben. Die 250 000 Euro habe ihr Mann ohne ihr Wissen auf ihr Konto transferiert, so Korn, der einen Freispruch forderte.
Bevor die Frau wegen Geldwäsche verurteilt werden konnte, musste erst der Beweis erbracht werden, dass ihr Mann die 250000 Euro durch krumme Geschäfte eingenommen hatte. Hier setzte Korn einen weiteren Angriffspunkt gegen die Anklage: Seiner Ansicht nach sei der Betrug mit den Teststationen nicht erwiesen. In dem Zusammenhang beschwerte er sich darüber, dass Richter seine insgesamt 13 Beweisanträge abgelehnt hatte.
Korn hatte zum Beispiel einen früheren Mitarbeiter der Lahrer Stadtverwaltung in den Zeugenstand holen wollen. Der hätte dann bestätigen sollen, dass es mit dem Ehemann der Angeklagten eine Vereinbarung über ein Testzentrum am Stadtpark gab. Außerdem wollte der Verteidiger Mitarbeiter der Kosmetikfirma des Unternehmers vorladen lassen, damit sie aussagen, dass sie in Corona-Testzentren für ihn tätig gewesen waren.
Die Ermittler vom Polizeipräsidium hätten außerdem nicht alle Daten oder Kaufbelege ausgewertet, die die Ausgaben für die Teststationen bewiesen hätten, etwa für Schnelltest-Kits, so der Verteidiger. Korn warf den Ermittlern teils auch Voreingenommenheit vor – weil sie vorausgesetzt hätten, dass seine Angeklagte über die Geschäfte ihres Mannes Bescheid wusste.
Der Ehemann ging bei seinen Betrügereien extrem dreist vor
In der Anklageschrift hatte es geheißen, dass in den vom Ehemann der Angeklagten betriebenen Teststationen „nur ein Bruchteil“ der Tests wirklich ausgeführt worden war, die der KVBW danach in Rechnung gestellt wurden. An dieser Formulierung störte sich Korn: Die Anklage hätte schon präzise sagen müssen, wie viele Tests genau zu viel abgerechnet wurden, monierte er. Für den Verteidiger ein Beleg dafür, dass bei der Anklage unsauber gearbeitet worden war.
Korns Vorwurf, im Plädoyer ausgesprochen: Das Gericht habe sich „in dem Verfahren nicht für die Wahrheit interessiert.“
In dem Prozess war immer wieder die besondere Situation während der Pandemie betont worden: Wegen fehlender Kontrollen war es damals vergleichsweise leicht, falsche Abrechnungen einzureichen. Die Betreiber von Teststationen mussten nicht mehr tun, als Tests bei den kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Dann gab es Geld.
Das hat der Lahrer Unternehmer, der als Fußballfunktionär in der Stadt bekannt war, offenbar schamlos ausgenutzt – diesen Eindruck vermittelte der Prozess vor dem Amtsgericht, der Ende Januar begonnen hatte. Demnach rechnete er bei der KVBW 420 000 Tests zu je 21 Euro ab – macht 8,8 Millionen Euro.
Das Fehlen effektiver Kontrollen muss der Mann der Angeklagten als Einladung zum Betrug aufgefasst haben, anders lassen sich die Zahlen nicht erklären, die der Staatsanwalt im Gerichtssal vortrug. Denn laut den Abrechnungen des Lahrers wurden in seinen Testzentren sechs Tests pro Minute gemacht – eine absurde Behauptung.
In seiner Urteilsbegründung ging Richter auf Korns Vorwurf ein, dass die Anklage den Betrug nicht genau quantifiziert, es lediglich geheißen hatte, dass „nur ein Bruchteil“ der Tests wirklich ausgeführt worden sei. „Es spielt keine Rolle, ob es fünf, zehn oder 15 Prozent waren. Mehr als 15 Prozent waren es nicht“, sagte Richter über den Anteil der tatsächlichen Tests.
Hätte der Lahrer so viele Tests machen lassen, wie von ihm bei der KVBW gemeldet, hätte er für Materialkosten mit 3,5 Millionen Euro in Vorleistung gehen müssen, rechnete Richter vor. Auch deshalb sei die gemeldete Testzahl völlig unrealistisch.
Der Lahrer war bei seinen Betrügereien extrem dreist, diesen Eindruck vermittelte der Prozess. Er habe zum Beispiel angegeben, eine Teststation beim Europa-Park betrieben zu haben, als der Park aufgrund der Pandemie noch gar nicht wieder geöffnet war, so Richter.
Nun kommt die Justiz aber weder an ihn noch an seine Millionen heran, die er unter anderem in Krypto-Währungen angelegt hat. Dafür stand nun also seine Frau vor Gericht. Richter mochte ihr nicht abnehmen, dass sie von den krummen Geschäften ihres Mannes keine Kenntnis gehabt habe. Der hatte die 250 000-Euro-Überweisung an sie als „vorgezogene Erbschaft“ deklariert – für Richter klang bereits das sehr verdächtig. „Es gibt sehr gute Gründe, dass Sie es gewusst haben“, sagte er in Richtung der Angeklagten. Er verurteilte Sie letztlich wegen leichtfertiger Geldwäsche (siehe Info-Box) und sie hat auch die Prozesskosten zu tragen.
Die Frau hatte bei Prozessbeginn ihre Unschuld beteuert, bei der Verhandlung am Donnerstag schwieg sie. Sie wirkte betroffen – und komplett niedergeschlagen, als sie das Urteil hörte. Ihr Verteidiger machte während der Urteilsverkündung einen süffisanten Gesichtsausdruck. Es wäre keine Überraschung, wenn er Revision einlegen würde.
„Leichtfertige Geldwäsche“
Der Fachterminus leichtfertige Geldwäsche beschreibt eine Form der Geldwäsche, bei der man kriminell erlangtes Geld aus grober Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit weiterleitet oder verwahrt. Leichtfertige Geldwäsche wird oft durch Naivität begangen, das schützt allerdings nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Den Tätern droht neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Davon war bei der Lahrerin aber keine Rede.