Während der Corona-Pandemie hat eine Frau aus Burladingen mehrere sogenannte Corona-Spaziergänge organisiert. Im Berufungsverfahren wurden beide Parteien enttäuscht.
Wegen des Abhaltens nicht angemeldeter Versammlungen in Burladingen während der Pandemie – sogenannte Corona-Spaziergänge – wurde eine Frau im vergangenen Herbst vom Amtsgericht Hechingen verurteilt.