Ab Montag gilt deutschlandweit die Maskenpflicht. Doch wie trägt man einen Mund-Nasen-Schutz richtig? Foto: Georg Wendt/dp

Am Montag gilt Maskenpflicht in ganz Baden-Württemberg. Korrektes Tragen ist wichtig.

Region - Es gibt ihn in weiß oder bunt, selbstgenäht oder technische Normen erfüllend, mit oder ohne Filter - den Mund-Nasen-Schutz. Ab Montag gilt die Maskenpflicht in ganz Baden-Württemberg. Doch worauf muss man achten?

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Wie zieht man eine Maske richtig an?

Die Hände sollten vor dem Anlegen des Mundschutzes gründlich mit Seife gewaschen werden, damit keine Erreger an die Maske gelangen. Beim Tragen sollten die Ränder eng an der Haut anliegen, damit möglichst wenig Luft von der Seite eindringen kann. Gleichzeitig soll der Stoff noch genügend Luft durchlassen, um das Atmen nicht zu erschweren.

Was tun nach dem Tragen?

Spätestens, wenn die Maske durchfeuchtet ist, sollte sie abgenommen werden. Dabei sollte vor allem die Außenseite nicht berührt werden, da diese kontaminiert sein könnte. Damit sich auf dem feuchten Mundschutz kein Schimmel bilden kann, sollte er in einem luftdichten Beutel aufbewahrt oder schnellstmöglichst bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel gewaschen werden.

Nach dem Abnehmen der Maske sollten die Hände noch einmal mit Seife gründlich gewaschen werden.

Welcher Stoff eignet sich für eine Maske?

Community-Masken kann man selber nähen oder kaufen. Viele Städte und Gemeinden listen auf ihrer Homepage Geschäfte auf, die Masken verkaufen. Wer aber nicht mit Nadel und Faden umgehen kann oder keine Maske mehr bekommen hat, kann Nase und Mund auch notdürftig mit einem Schal oder einem Tuch bedecken. Wichtig - auch bei der Herstellung der Masken - ist, dass der Stoff möglichst dicht gewebt ist und aus Baumwolle besteht.

Nach dem Tragen sollten Schal und Tuch ebenfalls bei 60 Grad gewaschen werden. Motorradhelme sind übrigens keine Alternative, da sie nicht vollständig Mund und Nase bedecken und somit nicht schützen.

Community- oder medizinische Maske?

Das richtige Tragen einer Community-Maske kann vor größeren Tröpfchen schützen, die man beim Sprechen oder Lachen ausstößt, und den Kontakt mit Schleimhäuten und kontaminierten Händen verhindern. Dennoch sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern weiterhin eingehalten werden. Denn: die Alltagsmasken erfüllen nicht die Normen und Anforderungen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Besseren Schutz bietet ein mehrlagiger, medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Beispielsweise OP-Masken oder filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3). Vor dem Erwerb einer solchen Maske sollten einige Punkte beachtet werden, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Website auflistet. Auch wenn diese Masken besser schützen als Stoffmasken, sollten sie Pflegekräften vorbehalten bleiben und sind eigentlich nicht für den Privatgebrauch gedacht.

Wer ist von der Pflicht ausgenommen?

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen, heißt es in der am Donnerstag beschlossenen Neufassung der Corona-Verordnung. Diese tritt am Montag in Kraft. Kinder, die älter sind, müssen aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Maskenpflicht entfällt auch bei medizinischen Gründen, informiert das Land Baden-Württemberg in einem FAQ. Für spätere Kontrollen ist aber ein Nachweis erforderlich. Dazu reicht beispielsweise eine ärztliche Bestätigung. Von der Pflicht ausgenommen sich auch Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen können, sowie schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf eine deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind, sowie deren Begleitpersonen.