Vielerorts bewegt sich die 7-Tage-Inzidenz über 150, weshalb nun nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden. (Symbolfoto) Foto: Friso Gentsch/dpa

Wegen der steigenden Zahl an Corona-Infektionen ist in vielen Landkreisen die "Notbremse" mit strengeren Regeln bereits in Kraft getreten. Nun mussten einige der Landratsämter Ausgangsbeschränkungen anordnen.

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Oberndorf - Wie geht es weiter in Sachen Corona-Maßnahmen? Die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche - war am Freitag in Baden-Württemberg bei 156,7. In der Woche zuvor lag der Wert noch bei 86,6.

Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegen bei der Inzidenz - meist deutlich - über dem Wert von 50. Die höchsten Werte verzeichnen der Stadtkreis Heilbronn (311,2), der Landkreis Schwäbisch Hall (303,4) und der Landkreis Heilbronn (258,7), den niedrigsten mit 72,7 weiterhin der Stadtkreis Freiburg im Breisgau.

Liegt in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, muss das Landratsamt bekannt geben, welche härteren Maßnahmen gelten. Bei einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen treten mit der sogenannten "Notbremse" Verschärfungen in Kraft. Diese beiden Marken gelten bei sinkenden Inzidenzen auch für die Lockerungen. In der Regel gelten die neuen Maßnahmen am zweiten Tag nach der Bekanntmachung der Inzidenz durch das Landratsamt.

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In allen Landkreisen gilt seit dem 29. März weiterhin eine Maskenpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs, wenn diese aus mehreren Haushalten stammen.

Kreis Calw

Im Kreis Calw wurde am Freitag, 16. April, durch das Landratsamt eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestätigt. Aktuell liegt sie bei 132,5 (Stand: 16. April 2021). Damit gelten ab Montag, 19. April, die verschärften Maßnahmen der Notbremse.

Demnach ist der Einzelhandel weiterhin geschlossen, "Click & Collect" bleibt möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sind geschlossen.

Sportanlagen werden für den Amateur- und Freizeitsport geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen, wie beim Golf, bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. 

Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen wieder schließen. 

Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr ab kommender Woche ist in den aktuellen Beschlüssen des Bunds vorgesehen, wie das Landratsamt erklärt. Auch zu verschärften Kontaktbeschränkungen könne es kommen. Ob eine Ausgangsbeschränkung angeordnet werde, wird voraussichtlich am Wochenende bekannt gegeben.

Kreis Freudenstadt

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Freudenstadt liegt seit dem 26. März durchgehend über 100. Aktuell ist der Wert bei 147,2 (Stand: 16. April 2021). Da die Inzidenz trotz Notbremse nun auch drei Tage in Folge über 150 liegt, musste das Landratsamt eine Ausgangssperre anordnen.

Darüber hinaus gelten im Landkreis weiterhin seit dem 7. April die Regeln der Notbremse. Es dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Der Einzelhandel darf nicht mehr öffnen, "Click & Collect" bleibt aber erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bleiben geschlossen. Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ist auch nicht möglich.

Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen dabei die Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel in der Fußpflege) dar. 

Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt ab Samstag, 17. April, um 0 Uhr. Ab diesem Tag darf man jeweils von 21 bis 5 Uhr das Haus oder die Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen.

Zollernalbkreis

Seit dem 24. März liegt die Inzidenz im Zollernalbkreis über 100, war zwischenzeitlich auch einen Tag unter 100 und an einem anderen aber wieder bei 160,5. Deshalb gelten hier weiterhin die Maßnahmen der Notbremse.

Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte dürfen nicht öffnen. "Click & Collect" ist weiterhin erlaubt. Aktuell beträgt die Inzidenz 149,4 (Stand: 16. April 2021).

Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen ihren Unterricht online abhalten.

Auf eine nächtliche Ausgangssperre verzichtet das Landratsamt weiterhin, solange die Inzidenz nicht drei Tage in Folge über 150 liegt.

Kreis Rottweil

Die Inzidenz im Landkreis Rottweil war am 8. April zuletzt unter 100, seitdem steigt sie mit Schwankungen stark an. Am 15. April stieg der Wert rapide auf 193,7 und setzt sich mit 200,9 am 16. April fort. Zusätzlich zur Notbremse wurde wegen des Anstiegs nun eine Ausgangsbeschränkung ab Samstag, 17. April, 0 Uhr angeordnet. Ab diesem Tag darf man jeweils von 21 bis 5 Uhr das Haus oder die Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen.

Weiterhin dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Der Einzelhandel darf nicht öffnen, "Click & Collect" bleibt aber erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bleiben geschlossen. Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ist nicht möglich.

Körpernahe Dienstleistungen sind auch nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen dabei Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel in der Fußpflege) dar.

Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis lag die Sieben-Tage-Inzidenz bereits drei Tage in Folge über 150 - damit tritt ab Samstag, 17. April, 0 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Die Konsequenzen der Notbremse gelten hier seit Donnerstag, 15. April, da seit dem 9. April die Zahlen steigen. Zuletzt lag der Inzidenzwert bei 156,7 (Stand: 16. April).

Es dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Der Einzelhandel darf nicht mehr öffnen, "Click & Collect" bleibt aber erlaubt. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen bleiben geschlossen. Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ist auch nicht möglich.

Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen dabei die Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel in der Fußpflege) dar.