Freunde, Verwandte und Partner dürfen sich trotz des Corona-Lockdowns treffen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Anreise und Abreise müssen am Tag stattfinden. Maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.

Trotz den Corona-Maßnahmen darf bei Freunden oder der Familie übernachtet werden. Die Erläuterung zur Corona-Verordnung auf der Website der Landesregierung ist aktualisiert worden.

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Baden-Württemberg - Am Mittwoch wurden die "Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung" auf der Website der Landesregierung aktualisiert. Unter der Frage "Darf man zu Verwandten oder Freunden reisen/dort übernachten?" findet sich nun ein neuer Satz:  "Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat." Die Änderung wurde zudem mit einer Fußnote versehen: "In einer früheren Version des FAQ stand, dass dies nicht erlaubt sei. Diese Auslegung der Corona-Verordnung ist nicht mehr gültig."

Allerdings gilt auch in diesem Fall: "Es dürfen sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen."

Wenn es sich um den (Lebens-)Partner handelt, seien zudem die An- und Abreise auch zwischen 20 und 5 Uhr erlaubt.

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Somit ist es also alleinstehenden Menschen auch gestattet, Silvester mit der Familie oder mit Freunden zu verbringen, wenn dabei die weiteren Regeln eingehalten werden.