Die Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg sind seit Montag, 8. März, teils gelockert. Kreise, die schon jetzt seit fünf oder mehr Tagen unterhalb einer Inzidenz von 50 liegen, können den Einzelhandel öffnen. Foto: Marijan Murat/dpa

Im Südwesten gelten seit dieser Woche neue Corona-Lockerungen. Die Regeln sind in den Stadt- und Landkreisen unterschiedlich: In Regionen mit einer geringeren 7-Tage-Inzidenz gibt es mehr Freiheiten.

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Oberndorf - Was genau gilt bei welcher Inzidenz? Die baden-württembergische Landesregierung präsentiert die Details auf ihrer Website. In unserem Artikel bekommen Sie einen Überblick.

Für alle Stadt- und Landkreise unter der 100er-Inzidenz gilt:

- Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Besteht ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen, darf nur noch eine weitere Person aus einem anderen Haushalt hinzukommen.

- Buchhandlungen, Blumenläden und Bau- sowie Gartemärkte dürfen wieder normal öffnen - zugelassen ist ein Kunde pro zehn bzw. 20 Quadratmeter, abhängig von der Verkaufsfläche. 

- Termin-Shopping im Einzelhandel ist erlaubt. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde kommen.

- Museen, Galerien, botanische Gärten, Zoos, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen mit vorheriger Terminbuchung sowie mit Dokumentation der Personalien besucht werden.

- Kontaktarmer Sport ist erlaubt, mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Auch hier zählen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren Gruppen genutzt werden.

- Bis zu 20 Kinder dürfen im Freien kontaktarmen Sport machen. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist verboten.

- Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios dürfen öffnen. Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kunden und Beschäftige eine medizinische Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.

- Boots- und Flugschulen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler und Ausbildende eine medizinische Maske tragen. Der Theorieunterricht darf nur online stattfinden. 

- Zehn Personen sind bei Eheschließungen erlaubt. Kinder des Brautpaares zählen hierbei nicht mit.

- Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.

Weitere Lockerungen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50:

(Die Inzidenz muss seit mindestens fünf Tagen unter 50 liegen. Sollte sie an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegen, entfallen die Lockerungen automatisch.) 

- Der Einzelhandel darf normal öffnen - zugelassen ist ein Kunde pro zehn bzw. 20 Quadratmeter, abhängig von der Verkaufsfläche. 

- Museen, Galerien, botanische Gärten, und Gedenkstätten dürfen auch ohne vorherige Terminbuchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden.

- Kontaktarmer Sport ist draußen erlaubt, mit maximal zehn Personen.

- Öffentliche und private Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume (keine Schwimmbäder) dürfen von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten genutzt werden. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.

- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.

Weitere Lockerungen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35:

- Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus nicht mehr als drei Haushalten treffen. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder mit.

Verschärfungen für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100:
(Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, treten die Beschränkungen automatisch in Kraft.) 

- Ein Haushalt darf sich nur mit einer nicht zum Haushalt gehörende Person treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

- Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen für den Publikumsverkehr schließen.

- Außensportanlagen müssen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport schließen. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren Individualsportlern unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

- Termin-Shopping im Einzelhandel ist verboten.

- Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios dürfen nicht öffnen (medizinische Behandlungen sind ausgenommen). 

- Je nach Infektionsgeschehen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags.