In der ersten Stufe der Öffnungen darf die Gastronomie (innen wie außen) zunächst nur von 6 bis 21 Uhr öffnen. (Symbolfoto) Foto: Karmann

Nach mehr als sechs Monaten Lockdown dürfen Gäste in Baden-Württemberg wieder Gastronomien besuchen. Übernachtungen für Privatreisen können ebenfalls wieder gebucht werden. Doch was gibt es als Gast zu beachten? Der Dehoga klärt in einer Pressemitteilung auf.

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Oberndorf/Hinterzarten - "Wir Gastgeber in Baden-Württemberg freuen uns, endlich wieder unsere Gäste begrüßen zu dürfen", wird Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Baden-Württemberg, in der Mitteilung zitiert. "Damit die Wiedereröffnung unter Pandemie-Bedingungen gelingt, sind wir jedoch auch auf die Unterstützung unserer Gäste angewiesen." Öffnen können Hotels und Gastronomien in Südwest-Regionen seit 15. Mai, wenn die regionale 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 100er-Marke lag.

Welche Gäste dürfen kommen?

Die Kunden müssen nachweislich entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

- Getestete Gäste benötigen eine Bescheinigung über einen negativen Test. Der Test muss nach der Corona-Verordnung, also zum Beispiel von einem Testzentrum oder durch den Arbeitgeber ausgestellt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. (Asymptomatische Kinder unter 6 werden laut Landesregierung Baden-Württemberg als getestete Personen angesehen. Sie müssen sich also nicht testen lassen.)

- Geimpfte benötigen eine mindestens 14 Tage abgeschlossene Impfung. Als Nachweis dient aktuell der Impfpass.

- Genesene weisen ihren Status durch einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion nach. Dabei darf die Infektion höchstens 6 Monate zurückliegen.

Muss ich meine Kontaktdaten weiterhin angeben?

Ja, die Erfassung ist zur Kontaktnachverfolgung weiterhin verpflichtend, auch für Geimpfte und Genesene. Die Betriebe müssen, entweder digital oder in Papierform, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und die Telefonnummer ihrer Gäste erfassen. Hierfür kann je nach Betrieb auch die Luca-App genutzt werden.

Muss ich einen Tisch reservieren?

Es gibt für die Gäste keine Reservierungspflicht. Trotzdem empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Tisch zu buchen, um einen möglichst reibungslosen Besuch zu ermöglichen.

Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?

Hier gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen: An einem Tisch dürfen also maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten zusammen sitzen, wobei Kinder dieser Haushalte bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht gezählt werden. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr mindestens 14 Jahre alten Personen bestehen, so darf er sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Genesene und Geimpfte sind von diesen Beschränkungen ausgenommen und werden nicht mitgezählt.

Gibt es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten?

In der ersten Stufe der Öffnungen darf die Gastronomie (innen wie außen) zunächst nur von 6 bis 21 Uhr öffnen.

Können Familienfeiern wie zum Beispiel Geburtstage in Gaststätten gefeiert werden?

Das ist nur im Rahmen der oben genannten begrenzten Haushalt- und Personenzahl möglich. Größere Zusammenkünfte, Feierlichkeiten oder Veranstaltungen sind aktuell noch nicht gestattet.

Was gilt für private Übernachtungen in Hotels?

Es gelten weiterhin die Abstands-, Hygiene- und Zugangsregelungen in den Hotels. Hotelfreibäder dürfen nur für die Hotelgäste öffnen. Weitere Bereiche wie zum Beispiel Sauna- und Wellnessbereiche müssen noch geschlossen bleiben. Für Getestete ist bei längeren Hotelaufenthalten alle drei Tage ein neuer Test erforderlich.

Und wie sieht es aus Sicht der Betreiber aus?

So viel zu den Voraussetzungen für Gäste. Nun liegt der Ball aber vor allem auf Seiten der Betreiber. Sie müssen die Rahmenbedingungen schaffen.

Myriam Erfurth vom Hotel "Erfurths Bergfried" in Hinterzarten hat dem Schwarzwälder Boten verraten, wie die Hoteliers zu den aktuellen Lockerungen stehen. Die Hotelbetreiber freuten sich auf die kommende Öffnung, spricht Erfurth für ihre Branchenkollegen. Sowohl ein Hygienekonzept als auch die Nachfrage der Gäste sei vorhanden, jedoch benötige das Hotel im Schwarzwald eine gewisse Vorlaufzeit. Mitarbeiter müssten erst aus der Kurzarbeit geholt werden und es brauche Zeit, um weitere Vorbereitungen wie etwa Warenbestellungen zu treffen.

Für die Zukunft wünscht sich die Betreiberfamilie bundesweit einheitliche Maßnahmen für die Tourismusbranche, um besser planen zu können und Verunsicherungen bei Gästen und Gastgebern vorzubeugen.