Weiterhin geschlossen sind aktuell noch die Sportplätze. Nach Meinung der Sportminister soll sich dies aber ändern. Foto: Bernd Thissen/dpa

Friseure bereiten sich auf den Neustart nach monatelangen Zwangsschließungen vor, ebenso die Inhaber von Blumenläden sowie Fahrlehrer. Einzelhandel und Gastronomie hingegen bleibt nichts übrig, als auf Perspektiven zu hoffen.

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Oberndorf - Seit November ruht das Leben in der Gastronomie, der Einzelhandel ist seit Mitte Dezember dicht. Jetzt gibt es erste Hoffnung auf baldige Lockerungen. Seit 22. Februar sind Schulen und Kitas wieder geöffnet, am 1. März folgen weitere Öffnungen. Händler und Gastronomen hoffen auf Perspektiven, und die soll es bald geben.

Welche Corona-Regeln aktuell in Baden-Württemberg gelten und was als nächstes ansteht, haben wir im Folgenden zusammengetragen.
 
Friseure

Die rund 11.000 Friseure im Südwesten gehören zu den ersten Branchen, die nach den erneuten Zwangsschließungen Mitte Dezember entlastet werden. Unter strengen Hygieneauflagen dürfen sie ab 1. März wieder öffnen. Demnach sind eine vorherige Anmeldung und ein damit verbundenes Zeitfenster erforderlich. Sowohl Angestellte als auch Kunden müssen medizinische Masken tragen. Weiterhin geschlossen bleiben Barbershops, Kosmetikstudios und weitere Betriebe aus dem Bereich der Körperpflege.

Blumenmärkte

Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden dürfen ab 1. März wieder öffnen. Nach Angaben des Floristenverbands gibt es allein in Baden-Württemberg 1200 Blumenläden. Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel anderer Länder wie etwa Bayern. Anders als in Bayern bleiben Baumärkte hingegen zu. Offen ist aktuell noch die Frage, ob die Baumärkte immerhin ihre Außenbereiche öffnen dürfen.

Fahrschulen

Auch Fahrschulen öffnen ab 1. März - zumindest, wenn sie in Landkreisen mit niedriger Inzidenz liegen. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim dem Eilantrag einer Fahrschule aus dem Bodenseekreis stattgegeben. Die Richter bestritten nicht, dass beim Fahrunterricht im Auto erhebliche Infektionsgefahr bestünde. Doch sahen sie keine Notwendigkeit, landesweit einheitliche Corona-Maßnahmen für Fahrschulen anzuwenden.

Impfung von Lehrern und Erziehern

Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte können sich seit vergangener Woche gegen das Coronavirus impfen lassen. Möglich wird die frühere Impfung vor allem durch die breite Verfügbarkeit des Impfstoffs von Astrazeneca. Baden-Württemberg soll bis Mitte März rund 450.000 Dosen geliefert bekommen. Im Südwesten gibt es etwa 140.000 Lehrerinnen und Lehrer und knapp 66.000 Erzieherinnen und Erzieher. Hinzu kommen noch einmal fast 35.000 Beschäftigte in den Kitas, die Einrichtungen leiten oder in der Verwaltung tätig sind.

Grenzkontrollen

Wegen der Coronavirus-Mutationen gibt es bereits seit Mitte Februar Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Tschechien. Es gelten zudem verschärfte Einreiseregeln. Die Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz sind uneingeschränkt passierbar. Bei steigenden Infektionen in den Nachbarländern hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann Grenzkontrollen jedoch nicht ausgeschlossen. Bei der Einreise nach Frankreich wird ein negativer Corona-Test vorgeschrieben, der höchstens 72 Stunden alt sein darf.

Fernverkehr

Die Deutsche Bahn hat den Fernverkehr nach Tschechien und Tirol wegen der Coronavirus-Mutation bereits Mitte Februar eingestellt, es fahren auch keine Regionalzüge oder Fernbusse mehr. Betroffen sind unter anderem die EC-Linien München-Innsbruck-Verona sowie Hamburg-Berlin-Prag.

Ausgangsbeschränkungen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mitte Februar in Mannheim darf das Land keine pauschalen Ausgangsbeschränkungen mehr verhängen. Landkreise mit einer Inzidenz über 50 sollen seither laut Sozialministerium eigenständig über Beschränkungen entscheiden. In den Landkreisen Freudenstadt, Rottweil, Zollernalb und Schwarzwald-Baar gelten aktuell keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr, im Landkreis Calw wird sie voraussichtlich ab 1. März aufgehoben.

Sport

Seit November 2020 ruht das sportliche Leben im Land. Egal ob Fitnessstudios, Sportplätze oder Tanzschulen: Alle sind geschlossen. Kicken auf dem Bolzplatz ist nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Profisport wie im Fußball von der Regional- bis zur Bundesliga ist erlaubt, allerdings ohne Zuschauer. 

Die Sportminister der Länder machen jetzt Druck auf Länderchefs und Kanzlerin: Mit einem Rückkehrmodell in sechs Stufen soll der Wiedereinstieg in die organisierte Sportausübung in der Corona-Krise bis zum Normalbetrieb mit Wettkämpfen und der Zulassung von Zuschauern wieder möglich werden.

Schnelltests

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuletzt immer wieder angekündigt, dass ab 1. März das Angebot für alle Bürger kommen solle, sich kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests testen zu lassen - etwa in Testzentren, Praxen oder Apotheken. Darüber soll nun aber erst bei den Bund-Länder-Beratungen am 3. März gesprochen werden, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert Mitte dieser Woche. 

Ausblick

Der Corona-Lockdown könnte nach Ansicht des baden-württembergischen CDU-Parteichefs Thomas Strobl unter Umständen noch im März weiter zurückgefahren werden. Es müsse konkrete Schritte und vor allem eine Öffnungsperspektive geben, sagte er. Nach bisherigen Plänen könnten Geschäfte am 7. März wieder öffnen - aber nur in Regionen, wo es drei Tage in Folge nicht mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gibt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hingegen dämpfte die Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung. Dennoch könne es nicht sein, dass Geschäfte über weitere Wochen kaum etwas verkaufen könnten, hieß es. Das Konzept Click&Meet, also Einkaufen nach Terminvergabe, könnte eine Perspektive sein. 

Kultur und Gastronomie sollen dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Müller (SPD), zufolge öffnen können, wenn Bundesländer "stabil über mehrere Wochen" unter den Sieben-Tage-Inzidenzwerten 35 oder 50 blieben.