Die Regelungen gelten zum 11. Juni. Die Schulen können sie schon vor den Pfingstferien vom 25. Mai bis 5. Juni umsetzen. Foto: dpa/Marcel Kusch

Die neue Corona-Verordnung sieht vor, dass Schüler bei einer Inzidenz von unter 50 in ihrem Stadt- oder Landkreis in allen Schularten wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gehen.

Stuttgart - Schüler aus Regionen mit niedrigen Inzidenzwerten können sich auf Lockerungen einstellen. Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht vor, dass Schüler bei einer Inzidenz von unter 50 in ihrem Stadt- oder Landkreis in allen Schularten wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gehen. Während das Abstandsgebot nicht mehr gilt, bleiben Test- und Maskenpflicht bestehen, wie das Kultusministerium am Samstag in Stuttgart mitteilte. Außerdem sind Tagesausflüge wieder zulässig.

Auch in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt es Lockerungen: Hier kehren die Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurück. Für alle anderen Schularten bleibt es beim Wechselunterricht - mit der Aussicht auf mehr Präsenz nach den Pfingstferien.

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Die Regelungen gelten zum 11. Juni

Die Regelungen gelten zum 11. Juni. Die Schulen können sie schon vor den Pfingstferien vom 25. Mai bis 5. Juni umsetzen; sie müssen dies aber wegen der noch wenigen verbleibenden Tage bis zum Ferienbeginn und des damit einhergehenden Aufwandes nicht.

Weiter stellt das zuständige Gesundheitsamt fest, wann welche Öffnungsstufe greift. Die einzelnen Schritte treten dann am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie treten außer Kraft, wenn der Schwellenwert fünf Tage nacheinander unterschritten ist. In Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 findet weiterhin Wechselunterricht statt, ab einem Wert von 165 ist selbst dieser untersagt und muss durch Fernunterricht ersetzt werden.

Für das Fach Sport ergibt sich eine Neuerung: Liegt der maßgebliche Inzidenzwert unter 100, ist Unterricht im Freien sowie innerhalb des Klassenverbands möglich. An allen weiterführenden Schulen findet der fachpraktische Sportunterricht bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darüber hinaus ausschließlich kontaktarm statt. Ab einer Inzidenz von 100 ist Sportunterricht weiterhin untersagt.