Junge Frauen mit Corona-Schutz in Freudenstadt. An den Schulen entfällt die Maskenpflicht ab sofort weitestgehend.   Foto: Rath

An Schulen im Landkreis Freudenstadt entfällt ab sofort die Maskenpflicht weitestgehend.

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Kreis Freudenstadt - Dies teilte das Landratsamt am Montag mit. Möglich werde dies durch die neugefasste Coronaverordnung Schule des Landes Baden-Württemberg, die am Montag in Kraft trat. Sie sehe eine Lockerung der Maskenpflicht an Schulen vor, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 oder 35 unterschreite.

Regelung gilt auch für Nachmittagsbetreuung

Für den Landkreis Freudenstadt wurde mit Wirkung zum Dienstag, 15. Juni, das Unterschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Darum entfalle jetzt für die Schulen im Landkreis Freudenstadt die Maskenpflicht im Freien und im Unterrichts- oder Betreuungsraum, wenn nicht innerhalb der letzten 14 Tage ein positiv mittels PCR-Test festgestellter Infektionsfall in der Einrichtung aufgetreten sei. Dies gelte auch für Räume, in denen Angebote wie verlässliche Grundschule und flexible Nachmittagsbetreuung stattfänden oder den Hort an der Schule.

Auch wenn die Maskenpflicht im Freien und im Unterrichtsraum entfalle, gelte sie weiterhin auf den Gängen, in den Treppenhäusern, auf den Toiletten und im ÖPNV. Die Hygieneanforderungen wie Lüften, Abstand und Reinigung der Kontaktflächen seien weiterhin einzuhalten. Aus Gründen der Chancengleichheit entfalle zudem die Maskenpflicht in den Prüfungen, unabhängig von der jeweiligen Inzidenz.