Urlaub am Bodensee ist wieder möglich. Foto: dpa

Nach Lockdown läuft Tourismus wieder an. Unterschiedliche Vorschriften verunsichern Vermieter und Urlauber.

Region - Nach Wochen des Stillstands läuft der Tourismus im Süden Deutschlands wieder an. Ferienwohnungen stehen dabei hoch im Kurs. Doch unterschiedliche Vorschriften verunsichern Vermieter und Urlauber.

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"Wir haben alles gereinigt und desinfiziert", sagt Michael Bode und zeigt auf die Küchenzeile. "Wir sind bereit." Die Ferienwohnung auf der Lindauer Insel mit Blick auf den Bodensee ist mit Segelboot-Motiven, Tauen und Rettungsring an der Tür in Blau und Weiß dekoriert. Die Mund-Nasen-Schutzmasken auf dem Esstisch fügen sich farblich ein, tragen müssen sie die Mieter hier aber nicht. Von Samstag an darf Bode nach mehr als zwei Monaten wieder an Touristen vermieten, die Nachfrage ist groß.

In Lindau ist Nachfrage groß

"April, Mai und Juni waren eigentlich schon ausgebucht", sagt der 60-Jährige. "Dann wurde alles abgesagt, und jetzt kommt es seit zehn Tagen wieder." Einige andere Vermieter der rund 400 Ferienwohnungen in Lindau berichten nach Angaben der Lindau Tourismus und Kongress GmbH von einer Auslastung von mehr als 80 Prozent, in einem Fall sind alle Betten bis August ausgebucht. Ob Allgäu, Berchtesgadener Land oder Chiemgau: Ferienwohnungen sind nach Angaben der Tourismusagenturen besonders gefragt. Auch auf baden-württembergischer Seite wird das Urlaubsinteresse wieder größer. Ferienwohnungen und Campingplätze mit Selbstversorgung sind hier schon seit dem 18. Mai wieder geöffnet, Hotels folgen am 29. Mai. Die Nachfrage in Konstanz sei groß, sagt eine Sprecherin der Tourist-Info: "Sobald klar war, dass Ferienwohnungen wieder vermietet werden dürfen, liefen die Buchungen sofort an." Ähnlich sieht es in Friedrichshafen aus: "Insgesamt ist die Nachfrage der Gäste langsam ansteigend", sagt eine Sprecherin der Stadt. Viele Lücken durch Stornierungen seien wieder gefüllt worden und die Preise weitestgehend konstant.

Laufen Ferienwohnungen Hotels nun den Rang ab? "Entscheidend für die Wahl der Unterkunft wird letztlich sein, wo in Zeiten von Corona die Abstandsregeln am besten eingehalten werden können", sagt Alfred Bauer, Professor für Tourismus-Management und Vorsitzender des Bayerischen Zentrums für Tourismus an der Hochschule Kempten. "Vor diesem Hintergrund haben es die Gäste bei den Ferienwohnungen gefühlt wohl am ehesten in der Hand."

Bei einer deutschlandweiten Online-Befragung der Gesellschaft für Konsumforschung gaben Anfang bis Mitte Mai 27 Prozent der Befragten an, für ihren nächsten Urlaub Ferienwohnung oder Ferienhaus zu bevorzugen. 36 Prozent nannten Hotels, an großen Häusern war das Interesse dabei mit neun Prozent am geringsten. "Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei Krisen vertraute und nahe Reiseziele, die eine sichere, private Atmosphäre bieten, stärker nachgefragt werden", so die Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands, Michelle Schwefel. "Wer kein Restaurant besuchen möchte, kocht gemeinsam in der Ferienhausküche. Das ist ein unschlagbarer Vorteil." Das Tourismus-Marketing in Baden-Württemberg beobachtet ebenfalls eine wachsende Nachfrage nach Urlaub im eigenen Land. Ferienwohnungen und Campingplätze erfreuten sich dabei einer besonderen Beliebtheit, sagt ein Sprecher. Selbst in beliebten Urlaubsregionen im Schwarzwald oder am Bodensee gebe es aber auch über Pfingsten noch freie Kapazitäten.

Doch weder für Ferienwohnungen noch für Campingplätze gibt es in Baden-Württemberg genaue Corona-Vorschriften, auf die sich die Vermieter berufen könnten, sagt die stellvertretende Leiterin der Tourist-Info in Hagnau am Bodensee, Michelle Kiefer. Zwar gilt in Baden-Württemberg eine "Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe" - davon sind diese Unterkünfte aber explizit ausgenommen. Sie bekomme von vielen Vermietern die Rückmeldung, dass sie verunsichert seien, was sie nun beachten müssen und wo sie vielleicht auch haftbar gemacht werden könnten. "Der Wunsch ist groß nach klaren Regeln."

Vermieter setzen auf Schlüsselboxen

In Bayern müssen Anbieter nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums zum Beispiel Lüftungs- und Reinigungskonzepte für gemeinschaftlich genutzte Bereiche erstellen. Beim Check-in sollen die Kontakte "auf das Notwendigste reduziert" werden. Viele Vermieter setzen deshalb auf Schlüsselboxen, Vorab-Check-ins und kontaktlose Bezahlung. Dennoch fühlen sich nicht alle im Umgang mit den Auflagen sicher. "Viele Vermieter sind schon älter, die informieren sich nicht jeden Tag auf der Internetseite des Staatsministeriums", sagt Janka Kreißl, Sprecherin der Lindau Tourismus und Kongress GmbH.

Auch professionelle Anbieter mussten lange auf konkrete Vorschriften warten: "Am Montag sind die Bestimmungen gekommen", sagt Marko Wähner, der eine Vermittlungsagentur für 60 private Ferienwohnungen im Allgäu betreibt. "Die Vorbereitung wird jetzt bis Samstag doch etwas stressig." Zum Beispiel sollen Gegenstände, die von mehreren Gästen benutzt werden, nach jeder Verwendung gereinigt oder ausgewechselt werden.

Michael Bode hat den dicken Gästeordner in seiner Lindauer Ferienwohnung aus Hygienegründen schon laminiert und foliert. Auf die persönliche Begegnung beim Check-in will er aber nicht verzichten: "Dieser Kontakt ist den Menschen wichtig, das ziehe ich durch." Allerdings trage er dabei einen Mund-Nasen-Schutz. Er freue sich trotz der Auflagen darauf, wieder Touristen begrüßen zu dürfen. "Die meisten kommen zum ersten Mal hierher", sagt er. "Weil sie ihren Urlaub irgendwann nehmen müssen, bleiben sie in Deutschland und lernen den Bodensee kennen - das ist doch schön!"

Info: Die Regeln

Endlich wieder in den Urlaub fahren - aber welche Regeln müssen Touristen eigentlich beachten, wenn sie im Allgäu oder am Bodensee in einer Ferienwohnung übernachten wollen?

In BADEN-WÜRTTEMBERG ist für die Vermietung von Ferienwohnungen oder auch Campingplätzen die allgemeine Corona-Verordnung des Landes maßgeblich - mit den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Aber die Touristen müssen sich dort selbst versorgen und können Gemeinschaftseinrichtungen nicht nutzen, wie es beim Tourismus-Marketing heißt. Für andere Beherbergungsbetriebe - etwa Hotels, die im Südwesten ab dem 29. Mai wieder öffnen dürfen - gibt es eine eigene Corona-Verordnung.

In BAYERN gelten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums für die Benutzung von Ferienwohnungen die Kontaktbeschränkungen der Bayerischen Infektionsschutzverordnung. Demnach dürften sich beispielsweise auch Personen aus zwei Haushalten eine Unterkunft teilen, sofern einige Regelungen eingehalten werden können. So müssen die Wohneinheiten eine eigene Sanitäreinheit haben und beim Check-in die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert werden. Zudem müssen in allen gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen Personal und Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen.