Der Lockdown wird hart für die große Kreisstadt. (Symbolfoto) Foto: geralt / pixabay

Weihnachtsmarkt abgesagt. Rathaus dicht. OB: "Gastro-Schließung tut mir im Herzen weh."

Horb - Der Lockdown wird hart für die große Kreisstadt. Das sagt Oberbürgermeister Peter Rosenberger: "Es tut mir im Herzen weh, wenn ich sehe, wie die Gastwirte erneut gebeutelt werden", so Rosenberger. Diese Schließung trifft Horb hat.

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Das Stadtoberhaupt hofft darauf, dass die vielen Stammkunden ihren Lokalen auch während der Schließung die Treue halten und die To Go-Angebote nutzen. "Wir haben im Frühjahr schon einmal gezeigt, dass wir als Gesellschaft eine große Krise bewältigen können, weil die meisten bereit waren, sich selbst ein Stück zurückzunehmen als es darauf ankam. Mit dieser Einstellung kann es uns erneut gelingen!"

Und der neue Lockdown von ganz oben hat auch Konsequenzen für alle Bürger in Horb. Rosenberger appelliert an die Bürger, die "Lockdown-Regeln" nicht erst ab Montag zu befolgen, "sondern schon möglichst vor dem Wochenende".

Die wichtigsten Änderungen:

Rathaus. Das Rathaus in Horb und die Ortschaftsverwaltungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Bürger, deren Anliegen nicht telefonisch oder per E-Mail geklärt werden können, werden gebeten, einen Termin mit dem jeweiligen Mitarbeiter zu vereinbaren. Für das Bürgerbüro, das Ausländerwesen und die Wohngeldstelle besteht die Möglichkeit, unter www.horb.de/terminvereinbarung einen Termin online zu vereinbaren.

Städtische Räume. Städtische Gebäude und Räume, wie Turnhallen, Gemeinderäume, Jugendräume in Horb und allen Ortschaften werden geschlossen. Eine Nutzung durch Schulen und Kindergärten ist hingegen nach wie vor möglich.

Neckarbad. Das Neckarbad sowie das Hallenbad in Altheim können auch von Vereinen und für Kurse nicht mehr genutzt werden.

Musikschule. Die städtische Musikschule wird vorerst keinen Präsenzunterricht durchführen, es wird auf online-Unterricht umgestellt.

Marmorwerk. Aktivitäten des städtischen Jugendreferats im Marmorwerk oder anderen Jugendräumen entfallen vorerst.

Bildung. Stadtbücherei, Stadtarchiv und Stadtmuseum werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Stadtbücherei bietet neben der "onleihe" einen Medien-Abhol-Service an. Zu den gewohnten Öffnungszeiten können telefonisch Medien bestellt werden. Auch eine E-Mail an info@buecherei-horb.de unter Angabe eines Zeitraums, in dem die Medien abgeholt werden können, ist möglich. Rückgaben sind weiterhin möglich, es wird gebeten an der Eingangstür zu klingeln.

Horb Advent. Der traditionelle Weihnachtsmarkt am letzten Novemberwochenende kann nicht stattfinden.

Volkstrauertag. Gedenkfeiern im öffentlichen Raum anlässlich des Volkstrauertages am 15. November finden nicht statt.

Gemeinderat. Nach derzeitigem Stand finden Gremiensitzungen von Ortschaftsräten, Ausschüssen und Gemeinderat statt. Diese sind zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig. Es ist allerdings eine Begrenzung der Besucherzahl, entsprechend den Kapazitäten der Sitzungsräume, erforderlich.

Schule. Götz Peter, geschäftsführender Schulleiter von Horb; "Ich rechne frühestens am Freitag Nachmittag mit entsprechenden konkreteren Regelungen aus dem Kultusministerium. " Eins ist jetzt aber schon klar, so Peter: "Die vor den Herbstferien ausgegebene ›Gesundheitserklärung‹ muss laut Corona-Verordnung Schule am Montag, 2. November in der Schule vorgelegt werden, sonst gilt ein Betretungsverbot. Die Schulaufsicht macht darauf aufmerksam, dass es dieses Mal, anders als nach den Sommerferien, keine Kulanzzeit gibt." Diese Erklärung gibt es auf der Homepage des Kultusministeriums (km-bw.de - Service - Infoschreiben).