Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren am 11. und 12. November erneut, ob in Gaststätten die Corona-Vorschriften eingehalten werden. Foto: Symbol-Foto: © prostock.studio – stock.adobe.com

Erst im Oktober hatten Mitarbeiter des Ordnungsamts in Freudenstadt 54 Gastronomiebetriebe kontrolliert und dabei etliche, meist kleinere, Verstöße gegen die geltende Corona-Verordnung festgestellt. In dieser Woche wird es nun Nachkontrollen geben.

Freudenstadt - Seit vergangenem Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe. Wer im Lokal etwas essen oder in der Kneipe ein Bier trinken möchte, muss entweder geimpft oder genesen sein. Alle anderen dürfen nur rein, wenn sie einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Schnelltest reicht jetzt nicht mehr aus.