In der ganzen Republik nehmen die Klagen der Einzelhändler gegen den Lockdown zu. Der VGH in Mannheim entscheidet besonders flott – die Unterschiede zu anderen Gerichten sind zum Teil gewaltig.
MANNHEIM - Bis vor wenigen Tagen war die Lage an der Öffnungsfront vergleichsweise klar. Nur wer Waren des täglichen Bedarfs anbietet, der darf seinen Ladentüre aufschließen. Inzwischen wird die Angelegenheit unübersichtlich. Das und die bevorstehende Runde der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin bewegt viele Händler, ihr Glück vor Gericht zu suchen. Deutschlandweit ist eine Zunahme von Anträgen auf Beendigung der Geschäftsschließung zu beobachten, heißt es bei mehreren Oberverwaltungsgerichten. Baden-Württemberg ist bei deren Aufarbeitung besonders eifrig.