Auf musikalische Auftritte, wie hier vom Liederkranz, will die Sozialgemeinschaft vorerst verzichten. Foto: Storz

Die beliebten Kaffeenachmittage im Haus am Adlerbrunnen in Dunningen sollen fortgesetzt werden. Allerdings gilt die 2G-Regel. Die beliebten musikalischen Auftritte werden allerdings vorerst eingestellt.

Dunningen - Eigentlich sollte es am vergangenen Sonntag in der Cafeteria des Hauses am Adlerbrunnen wieder hoch hergehen. Die Rentnerband des Musikvereins Herrenzimmern wollte die Senioren, für die die Kaffeestunde am Sonntag ein Highlight der Woche ist, mit fröhlichen Weisen unterhalten.

Kurzfristig abgesagt

Aber angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen wurde der Auftritt am Freitag kurzfristig abgesagt. Oswald Kammerer, stellvertretender Vorsitzender der Dunninger Sozialgemeinschaft, betont, dass das Konzert möglich gewesen wäre, man sich aber für die Vorsicht entschieden habe. Das heiße allerdings nicht, dass es keine Bewirtung gebe.

Es herrsche beim Kaffeetrinken die 2G-Regel. Teilnehmen könne nur, wer geimpft oder genesen sei. Bei den teilnehmenden Hausbewohnern des Betreuten Wohnens wisse er, dass alle geimpft seien. Bei auswärtigen Besuchern beim Kaffeenachmittag werde der Impf-Status überprüft, um ganz sicher zu sein. Neben der Kontrolle würden auch Name und Anschrift notiert.

Der Zugang wäre auch mit einem relativ teuren PCR-Test möglich. Aber den mache niemand nur für einen kleinen Plausch bei Kaffee und Kuchen.

Sichere Veranstaltung

Der Kaffeenachmittag ist in den Augen Kammerers also eine sichere Veranstaltung. Allerdings werde man vorläufig auf Auftritte von Chören und Musikern im Haus am Adlerbrunnen verzichten.

Kammerer hofft, dass der Kaffeenachmittag im Adlerbrunnen und im Seedorfer Eschachtreff planmäßig bis kurz vor Weihnachten angeboten werden kann. Aber man könne eben nur von Woche zu Woche und von tag zu Tag planen. Vielleicht würden bald schon neue Verhaltensregeln gelten.

Etwas anders läuft es im Betreuten Wohnen im Adlerbrunnen. "Hier haben wir die 3G-Regel", so Kammerer. Neben den Geimpften und Genesenen haben nur diejenigen mit einem aktuellen Negativ-Test Zutritt. "Der Besucher muss den Test auch vorweisen. Das kontrollieren wir", so Kammerer.

Schnelltest am Eingang

Der geforderte Schnelltest kann allerdings auch am Eingang absolviert werden. Nach einer Viertelstunde Wartezeit und einem negativen Ergebnis kann der Besucher das Betreute Wohnen betreten. Getestet werde von Montag bis Freitag, allerdings nicht samstags. Für einen Besuch am Sonntag müsse sich der Besucher irgendwo außerhalb testen lassen. Ein gewisser Umstand, der jedoch von den Besuchern zum Schutz der Bewohner in der Regel gern befolgt wird.

Niemand könne jedoch sicher sagen, ob die Regeln nicht schon bald weiter verschärft werden, so Kammerer. Dann werde man reagieren.