Dies jedoch vermag die Mutter eines siebenjährigen Jungen nicht nachzuvollziehen. So sei sie nach Bekanntwerden der Infektion am Sonntag, 14. November, per E-Mail von der Schule informiert worden, dass die gesamte Klasse ihres Sohnes bis 20. November in Quarantäne müsse, weil ein Kind infiziert sei. Vom Ordnungsamt habe sie jedoch kein offizielles Schreiben erhalten. Dies sei beim ersten Mal, als die Klasse ab 22. September in Quarantäne musste, anders gewesen: "Da sind wir sofort benachrichtigt worden."
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Ärgerlicher sei aber gewesen, dass die Quarantäne dann sogar kurzfristig verlängert worden sei. So habe sich ihr Sohn sehr darüber gefreut, dass er ab Montag, 23. November, wieder hätte in die Schule gehen können. Dann aber sei am Sonntagabend eine weitere Information der Schule gekommen, dass die Klasse zwei Tage länger in Quarantäne bleiben müsse und erst an diesem Mittwoch, 25. November, wieder in die Schule dürfe: "Für unseren Sohn ist da eine Welt zusammengebrochen, weil er sich so darauf gefreut hatte, endlich wieder seine Kameraden zu sehen."
Der Schule macht sie keinen Vorwurf, im Gegenteil: "Dort ist richtig gehandelt worden." Denn die Schulleitung habe von sich aus in dieser Sache noch einmal beim Gesundheitsamt nachgehakt und dabei erfahren, dass man die Zeit der Quarantäne wohl zunächst falsch berechnet habe.
Landratsamt erklärt Vorgehen
"Wie ist das möglich?", fragt die Mutter und meint, dass da wohl einiges falsch laufe. Denn auch beim ersten Quarantänefall habe das Gesundheitsamt unterschiedliche Auskünfte an die Eltern erteilt. Einmal habe es geheißen, dass bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne beendet werden könne, andere hätten auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass trotz negativem Test die verhängte Quarantäne aufrecht erhalten werden müsse. "Da weiß A wohl nicht, was B sagt", macht sie ihrem Ärger gegenüber unserer Zeitung Luft.
Das Landratsamt teilt dazu mit: "Bei einem positiv getesteten Kind wird unverzüglich die Schulleitung informiert. Diese ermittelt über den jeweiligen Klassenlehrer die Kontaktpersonen. Die Schulleitung informiert die Kontaktpersonen vorab, um sicherzustellen, dass Kontaktpersonen der Kategorie 1 nicht mehr die Schule besuchen. Unter Umständen werden dabei zunächst mehr Schüler zu Hause gelassen, als die nachfolgende Recherche des Gesundheitsamtes ergibt."
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Die Liste der Kontaktpersonen werde dem Gesundheitsamt übermittelt. Nach der Recherche, ob das Kind in der betreffenden Zeit wirklich in der Schule war und ob es sich um Kontaktpersonen 1 oder 2 handelt, werde die dann überarbeitete Liste der Kontaktpersonen 1 mit der Quarantäneempfehlung an die für den Wohnort zuständigen Ordnungsämter weitergeleitet. Sobald es in diesen Datenübermittlungen zu Stockungen komme, könne sich die Quarantäneverfügung der Gemeinden verzögern. Es sei daher damit zu rechnen, dass die Kontaktaufnahme durch das Ordnungsamt des Wohnortes zeitnah erfolgen werde.
Montag kommen Briefe bei Eltern an
Wie der Schömberger Hauptamtsleiter Joachim Heppler informiert, entscheide das Gesundheitsamt, wer in Quarantäne müsse und für wie lange. Die Gemeinden müssten die Anordnung der Quarantäne verfügen: "So schnell es geht, werden die Betroffenen von uns per Schreiben informiert." Dieses werde in der Regel vom Amtsboten zugestellt.
Dass sich das Schreiben der Stadt unter Umständen verzögern könne, hänge wohl teils auch mit der Vielzahl der Fälle zusammen, die das Gesundheitsamt bearbeiten müsse – und vielleicht auch damit, dass mal ein Wochenende dazwischen komme.
So seien am Montag weitere Schreiben des Ordnungsamts an die Eltern der betroffenen Schüler zugestellt worden.
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