Da die Inzidenz der Corona-Fälle mit der Variante B.1.1.7 in Schramberg und besonders in Tennenbronn (Bild) "besorgniserregend" hoch ist, hat der Landkreis am Montagabend eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese enthält neben einer Maskenpflicht in vielen Bereichen, darunter den Schulhöfen, auch ein Verbot zur Nutzung von Spielplätzen. Zudem sind die Sportstätten geschlossen. (Archivfoto) Foto: Wegner

Der Landkreis Rottweil hat für das Stadtgebiet Schramberg eine neue Allgemeinverfügung erlassen, da die Inzidenz den Schwellenwert von 100 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten hat.

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Schramberg-Tennenbronn - Hat Tennenbronn in Sachen Corona-Ausbruch das Schlimmste überstanden? Auch wenn die Verbreitung auf andere Gebiete aufgehalten werden konnte, ist das noch lange nicht der Fall: "Stand heute sind dem Ausbruch in Tennenbronn nun 67 Fälle zuzuordnen", schreibt die Pressestelle des Landratsamts am Montag auf Nachfrage. 18 Fälle, davon zehn direkt beim Personal, seien inzwischen im Umfeld des betroffenen Unternehmens bekannt. Das sind drei mehr als am Freitag. 14 neue positive Befunde gab es aus dem Umfeld des katholischen Kindergartens zu vermelden: Von den nun 37 Fällen seien 19 Kinder, heißt es aus Rottweil. Unverändert seit Freitag seien die Zahlen bezüglich der Grundschule: Dort seien sechs Schüler und sechs weitere Fälle im Umfeld der Kinder bekannt.

Maskenpflicht, wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

Die Einschätzung der Behörde: "Das Gesundheitsamt sieht das Ausbruchsgeschehen aufgrund der getroffenen Maßnahmen (Kontaktermittlung, Quarantäne, Absonderung, Schließungen) zwar als zwischenzeitlich abgegrenzt an." Nichtsdestotrotz, heißt es weiter, "werden weiterhin die anhand einer Allgemeinverfügung erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung für überaus notwendig erachtet". Im Ort selbst geht jeder vorsichtig mit dem Thema um. Proteste wegen der Beschilderung gab es noch keine. Im Übrigen gilt die Maskenpflicht nur dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Regelung gilt in Tennenbronn für die Dorfmitte, an der Schule, Kurpark, Dorfweiher und Remsbach.

Allgemein ist die Hoffnung groß, dass die Zahlen zurückgehen und die Betroffenen bald wieder aus der Quarantäne herauskommen können.

Gestern Abend hat der Landkreis die bisherige städtische Regelung hinsichtlich der Schutzmaßnahmen durch eine eigene Allgemeinverfügung ersetzt. So sind unter anderem Spielplätze geschlossen, der Betrieb von Sportstätten untersagt. Dies aufgrund erhöhter Gefahren, die von der in Schramberg überwiegend vorkommenden Variante B.1.1.7 ausgeht und die vermehrt auch Kinder betrifft.