Die Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ist weiterhin angespannt. Dies trifft auch auf die Einrichtungen der Stadt Blumberg zu. Zu den nach wie vor generell bestehenden Engpässen an Pflege- und Betreuungspersonal ist seit Mitte März auch noch eine Impflicht für Pflegekräfte in Deutschland rechtskräftig.
Blumberg - Alle Pfleger, die im Gesundheitswesen tätig sind, müssen, seitdem die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft ist, einen gültigen Impfnachweis oder einen aktuellen Genesenenstatus vorlegen können. Dieses gilt auch für die ambulanten Betreuungs- und Pflegedienste. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, alle nicht geimpften Mitarbeiter an das Landratsamt zu melden. Was ist seither geschehen und wie ist die aktuelle Situation?