Im Auto muss seit dem 29. März eine Maske getragen werden, wenn Menschen aus anderen Haushalten mitfahren. Doch gilt diese Pflicht auch für Genesene und Geimpfte? Wir haben nachgefragt.
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Oberndorf - Es gibt keine Ausnahme, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums auf Nachfrage erklärt. Denn: "Die Maskenpflicht im Auto gilt weiterhin." Zumindest bei Mitfahrern aus anderen Haushalten. Paare, die nicht zusammenleben, gelten dabei als ein Haushalt.
Ob die Regelung zur Maskenpflicht im Auto zeitnah geändert wird, kann das Sozialministerium nicht abschätzen. Die Regelungen der Verordnung würden mit Blick auf die Corona-Lage "einer stetigen Überprüfung und entsprechenden Anpassung" unterliegen, ergänzt die Sprecherin.
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Tipps vom ADAC
Doch was ist beim Tragen einer Maske im Auto zu beachten? Der ADAC gibt dazu einige Tipps. "Mit Maske hinterm Steuer gilt, dass das Gesicht weiterhin erkennbar bleiben muss. Beim korrekten Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind die Augen noch zu erkennen - das dürfte ausreichend sein, um die Identität des Fahrers feststellen zu können", empfiehlt Christian Schäfer vom ADAC. Zusätzlich zur Maske eine Mütze oder eine Sonnenbrille zu tragen, sei deshalb nicht ratsam.
Der Mund-Nasen-Schutz dürfe darüber hinaus auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen. "Wenn im Auto keine haushaltsfremden Personen mitfahren, sollte man auf die Maske verzichten", sagt Schäfer.
Er rät außerdem: "Der Rückspiegel ist für den Mund-Nasen-Schutz kein guter Aufbewahrungsort, da er dort die Sicht beeinträchtigt. Außerdem gewöhnt sich das Gehirn an das Dauerpendeln im Sichtfeld, es kann nicht mehr so schnell auf die Bewegungen von Fußgängern oder Radfahrern reagieren. Besser ist es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine mitgebrachte Plastikschale zu legen, die man zu Hause ausspült."
Was tun, wenn die Brille wegen der Maske beschlägt?
"Sollten beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Brillengläser beschlagen, gilt auch hier, dass die Maske auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen darf." Wenn Haushaltsfremde mitfahren und eine Brille zum Autofahren benötigt wird, dürfe auf beides nicht verzichtet werden. Daher rät der Experte: "Im Notfall muss ein Fahrertausch erfolgen oder angehalten werden, bis wieder klare Sicht herrscht."
Wer eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen hat, muss diese auch benutzen, sonst drohe ein Bußgeld. Unabhängig davon sei eine gute Sicht beim Autofahren ein entscheidender Sicherheitsfaktor.
Bereits vorab auf Fahren mit Maske vorbereiten
Schäfer gibt einen weiteren Tipp: Bereits im Voraus könne man bei einer Fahrt ohne haushaltsfremde Menschen in Ruhe testen, ob man mit Brille und Maske gut zurecht kommt.
"Wer hier dauerhaft Probleme hat, sollte vorher planen, wer mitfährt und ob vielleicht eine andere Person fahren kann", fügt der Experte hinzu. Um das Beschlagen der Brillengläser zu vermeiden, könnten spezielle Mikrofasertücher helfen oder die Brille könne über der Maske getragen werden.