Das digitale Corona-Impfzertifikat der EU soll bei Minderjährigen ohne Booster nicht nach neun Monaten ungültig werden (Symbolbild). Foto: imago images/Lobeca/Felix Schlikis via www.imago-images.de

Im Unterschied zu Erwachsenen soll der EU-Impfnachweis bei Kindern und Jugendlichen ohne Booster-Impfung nicht nach neun Monaten auslaufen. Die EU reagiert damit auf einzelne Länder, in denen noch keine Auffrischungsimpfung ab 12 Jahren empfohlen wird.

Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne „Booster-Impfung“ nach neun Monaten ungültig. Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12. Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte. Nach Gesprächen mit Gesundheitsexperten habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Wie lange gilt die Booster-Impfung?

Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.