Das Impfen sorgt derzeit für Kontroversen. Foto: Fokussiert – stock.adobe.com

Leiterin der Pflegeeinrichtung Martényi wollte doch nur aufklären. Polizei gibt Verhaltens-Tipps.

Ein Beitrag der Pflegeeinrichtung Martényi sorgte jüngst auf Facebook für großen Widerhall. Dabei fielen zum Teil auch unflätige Bemerkungen gegenüber Geschäftsführerin Tanja Dickmann, die mit ihrem Beitrag doch nur informieren wollte, wie sie im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten erzählt. Ihr Verdacht: Die Kommentatoren stammen aus dem Querdenker-Milieu.

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Schömberg - Doch zur Sache: Am vergangenen Dienstag fand im Haus Martényi eine Betriebsversammlung statt. Das Ziel: Klarheit schaffen. Der Betriebsarzt des Hauses klärte daher die circa 70 Mitarbeiter der Einrichtung über den neuartigen Corona-Impfstoff und dessen Besonderheiten auf.

Die Veranstaltung habe also vor allem dem Zweck gegolten, den Mitarbeitern die Entscheidung zu erleichtern, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht, erklärt Dickmann.

Noch in der Nacht verfasst die Heimleiterin einen entsprechenden Beitrag zur Betriebsversammlung auf Facebook. "Man kann gar nichts Negatives über meinen Artikel sagen", ist sie sich sicher.

Doch am darauffolgenden Tag geht es los. Der Beitrag findet zunehmend mehr Resonanz, wird insgesamt 257 mal kommentiert, 16 mal geteilt und erreicht 298 Reaktionen. Darunter: 167 wütende Smileys, 63 Gefällt-mir-Angaben und 64 lachende Smileys (Stand: Montag, 18. Januar).

Die sich unter dem Beitrag entspinnende Impf-Diskussion allerdings bleibt keineswegs sachlich. Ihr gegenüber seien Beleidigungen aus der untersten Schublade gefallen, berichtet Dickmann im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten, ein Nutzer sei in der Folge gar wegen Hassrede gesperrt worden.

Die Geschäftsführerin spricht von einer "schwierigen Situation"; denn solche Leute wüssten oftmals gar nichts darüber, wie es in Pflegeeinrichtungen überhaupt zugehe, "als ob ich beeinflüssen könnte, ob man geimpft wird oder nicht".

Impf-Gegner nehmen kein Blatt vor den Mund

Auf Screenshots, die unserer Redaktion vorliegen, heißt es etwa von Kommentatoren: "Herzlichen Glückwunsch. Macht schon mal die Särge klar" oder "Der Geimpfte wird zur Laborratte". Auch ist zu lesen: "Ich hoffe für die Angestellten und Bewohner, dass sie sich nicht impfen lassen. Es ist einfach unverantwortlich, sich an diesem Dilemma zu beteiligen."

Impf-Diskussionen haben in den sozialen Medien gegenwärtig Hochkonjunktur. Auch unter den Beiträgen auf der Facebook-Seite des Schwarzwälder Boten finden sich diesbezüglich immer wieder Wortgefechte von Impf-Befürwortern und Gegnern. Unter einem Interview mit einer Oberärztin über den Corona-Alltag in der Notaufnahme vom 8. Januar heißt es beispielsweise: "Warum wollen die Hälfte der Krankenschwestern sich nicht impfen lassen? Suche den Fehler" und als Erwiderung: "Fehler gefunden: Ihrer Behauptung fehlen die Belege". Die Kommentare sind zur besseren Lesbarkeit von der Redaktion von Rechtschreibfehlern bereinigt worden.

Doch was tun, wenn man Opfer eines Shitstorms geworden ist, unter der Gürtellinie beleidigt wurde?

Kommentatoren können rechtlich belangt werden

Dirk Wagner, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Pforzheim, empfiehlt, zunächst "digitale Spuren zu sichern", etwa, indem man den Kommentar verberge, wie er im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten erklärt.

Der Verfasser von unflätigen Kommentaren könne zum einen direkt bei der Plattform gemeldet werden, sodass er gesperrt werde. Zum anderen bestehe natürlich die Möglichkeit, Anzeige beim Polizeirevier oder der Internetwache zu erstatten, sagt Wagner. Die Polizei versuche dann wiederum die Person hinter dem Account zu ermitteln, was sich beispielsweise als schwieriger erweise, wenn der Kommentar von einem Fake-Account getätigt wurde, der mit einer falschen Identität arbeite.

Kommentare, die im Rahmen solcher Shitstorms abgesetzt werden, können, laut Wagner, neben dem Tatbestand einer strafbaren Beleidigung, gegebenenfalls auch den einer üblen Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung erfüllen.

Eine Beleidigung beispielsweise könne mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden, was wiederum von deren Ausmaß abhänge, erklärt Wagner. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe gebe es Tagessätze, die dann von den Einkommensverhältnissen abhängig seien.