17 neue Corona-Infektionen meldete das Gesundheitsamt am Dienstag. Die Inzidenz liegt im Kreis bei 81,9. Foto: Hildenbrand

Das Corona-Infektionsgeschehen bleibt im Zollernalbkreis derzeit überschaubar. Das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung meldete am Dienstag allerdings so viele Fälle, dass die Inzidenz wieder leicht anstieg, aber unter dem Wert von 100 blieb.

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Zollernalbkreis - Die neu Betroffenen leben nach Angaben der Behörde in Albstadt (3 Fälle), Balingen (4), Bisingen (1), Burladingen (1), Hechingen (5) und in Meßstetten (3). Damit haben sich Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 insgesamt 9143 Menschen im Landkreis das Coronavirus eingefangen. Als genesen gelten 8588 Menschen. Als aktuell infiziert führt das Gesundheitsamt 407 Betroffene, die meisten davon leben in Albstadt (92), Balingen (70), Hechingen (57), Meßstetten (26), Haigerloch (19), Burladingen und Obernheim (jeweils 18), Rangendingen (17), Bisingen und Rosenfeld (jeweils 14), sowie in Geislingen (12) und in Schömberg (10). Bisher haben im Landkreis 148 Menschen wegen Corona ihr Leben verloren.

Im Zollernalb-Klinikum wurden am Dienstag 28 Patienten behandelt, einer weniger als am Montag. Weiterhin sechs Betroffene liegen auf der Intensivstation, vier davon müssen beatmet werden.

Im Kreisimpfzentrum, von den mobilen Impfteams sowie von den Ärzten im Kreis sind mittlerweile 79 055 Menschen geimpft worden; davon 18 500 bereits zum weiten Mal.

Der Inzidenzwert hat sich am Dienstag im Vergleich zu Montag nur minimal verändert, und zwar leicht nach oben: Am Montag lag er bei 80,3, am Dienstag bei 81,9. Da der Wert in den vergangenen Tagen anhaltend unter 100 lag, können am Mittwoch etwa Einzelhändler ihren Kunden wieder den Besuch im Geschäft nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglichen (Click & Meet).

Sollte der Inzidenzwert bis inklusive Freitag unter 100 bleiben, könnte ab Sonntag, 6. Juni, die Bundesnotbremse entfallen. Dann würden etwa die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, es gäbe Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, die Öffnung der Innen- und Außengastronomie sowie von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang wäre möglich.