Sollte die Inzidenz weiter steigen, drohen nächtliche Ausgangssperren. Foto: Michael

Die Inzidenz bewegt sich derzeit um die 150er-Marke. Drohen jetzt erneut nächtliche Ausgangssperren? Landrat Pauli denkt nicht, dass diese Maßnahme im Zollernalbkreis wesentlich dazu beitragen könnte, das Infektionsgeschehen zu bremsen.

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Zollernalbkreis - Die Zahlen gehen hoch: Nachdem der Inzidenzwert am Montag bei 125,7 lag, stieg er am Dienstag auf 144,7, überschritt am Mittwoch die 150er-Marke und lag bei 160,5. Am Donnerstag sank der Inzidenzwert wieder auf 143,6 – ein dennoch weiterhin hoher Wert. Was bedeutet das nun? Wird der abendliche Spaziergang an der frischen Luft dann wieder verboten?

"Man muss sich genau anschauen, wie man eine solche Grundrechtseinschränkung begründet. Ausgangssperren müssen das letzte Mittel sein, wenn sonst nichts mehr hilft", sagt Landrat Günther-Martin Pauli auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. "Ich persönlich verspreche mir mit einer Ausgangssperre nicht mehr Sicherheit. Ganz im Gegenteil: Ich würde es befürworten, wenn die Menschen an der frischen Luft sind – mit den entsprechenden, geltenden Hygieneregeln natürlich." Bislang habe die Landkreisverwaltung davon abgesehen, eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen.

Landratsamt will erst mal abwarten

Seit dem 31. März gelten die Maßnahmen der so genannten Notbremse. "Bevor es zu einer weiteren einschneidenden Freiheitsbeschränkung wie der nächtlichen Ausgangsbeschränkung kommt, muss hier die Entwicklung beobachtet werden", heißt es vom Landratsamt. Sollten die Notbremse sowie alle Appelle zur Kontaktreduzierung keine Wirkung zeigen, würde das Landratsamt gegebenenfalls neu entscheiden.

"Daneben gibt es schon etliche Gerichtsurteile, die davon ausgehen, dass eine nächtliche Ausgangssperre im Hinblick auf die Grundrechtseinschränkungen nicht verhältnismäßig sei", teilt das Landratsamt weiter mit. Es blieben die konkrete Ausgestaltung der "Bundes-Notbremse" und die Rechtssprechung der kommenden Tag abzuwarten.

Der Gesetzesentwurf, der bundeseinheitliche Maßnahmen festlegt, wird in den nächsten Tagen im Bundestag beraten. Die Notbremse müsste dann verpflichtend ab einer Inzidenz von 100 umgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Grenzwert von 100 übersteigt. Im Zollernalbkreis werden entsprechende Maßnahmen bereits seit dem 31. März umgesetzt.

Corona-Verordnung des Landes muss noch geändert werden

Etwas anders sieht es mit der nächtlichen Ausgangssperre aus: Das Sozialministerium Baden-Württemberg vertritt hier die Auffassung, dass Ausgangsbeschränkungen spätestens ab einer Inzidenz von 150 ernsthaft in Betracht zu ziehen sind.

In einer Pressemitteilung des Sozialministeriums vom späten Donnerstag Nachmittag heißt es dann allerdings: "Wesentlich ist vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist." Die geplanten Änderungen an der Corona-Verordnung würden sich derzeit allerdings noch ein in einer juristischen Ausarbeitung befinden. Es bleibt also weiterhin abzuwarten.

Im ländlichen Raum sei man ohnehin in einer ganz anderen Situation als beispielsweise in Großstädten, findet Pauli. Ob eine solche Maßnahme im Zollernalbkreis das Infektionsgeschehen nachhaltig bremsen könnte, sei höchst fraglich, meint der Landrat. Außerdem sei es ohnehin fraglich, ob eine Ausgangssperre flächendeckend durch die Polizei kontrolliert werden könnte.

Pauli betont, dass "die Ansteckungsgefahr in Innenräumen viel höher ist. Wichtig ist, dass sich die Menschen verantwortungsbewusst verhalten und sich an die Hygieneregeln halten". Der Fokus müsse darauf liegen, dass weiterhin flächendeckend getestet werde und die Menschen ihre Kontakte so stark wie möglich reduzierten, meint der Landrat.

Das Infektionsgeschehen sei derweil weiterhin diffus, teilt das Landratsamt mit. Der Schwerpunkt der Infektionen liege nach wie vor überwiegend im privaten Umfeld sowie mittlerweile in einzelnen Betrieben. Viele Fälle würden darüber hinaus nach wie vor in familiären Zusammenhängen stehen.