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Die Impfzahlen steigen, dennoch ist die Quote im Kreis niedrig. Deswegen gibt es jetzt vom Land 4000 Dosen Astrazenca extra. Außerdem wird es im Kreis keine weiteren Teststellen geben. Neue Coronafälle wurden für Montag nicht gemeldet.

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Kreis Freudenstadt. Keinen neuen positiven Coronatest meldet das Landratsamt Freudenstadt für Montag. Aus der Isolierung, in der sich aktuell 83 Kreiseinwohner befinden, wurden am Montag zehn Personen entlassenen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 17,8.

Quote im Vergleich niedrig

Derweil wurde im Kreisimpfzentrum (KIZ) Dornstetten die 60 000er-Marke geknackt. Seit Januar wurden mehr als 64 000 Menschen vom Team des KIZ in Dornstetten und seinen mobilen Impfteams geimpft – 40 749 zum ersten und 23 271 zum zweiten Mal; 1048 erhielten die Einmalimpfung von Johnson and Johnson. Hinzu kommen 26 036 Erstimpfungen und 13 620 Zweitimpfungen in den 67 Impfpraxen im Kreis. Die Impfquote im Kreis lag am 13. Juni laut Landesgesundheitsministerium mit 48 756 Erstimpfungen bei 41,2 Prozent. 28 393 Personen (24 Prozent) haben vollen Impfschutz. Da die Quote im Vergleich mit anderen Kreisen im Land so niedrig sei, erhält der Kreis laut Ministerium zusätzlich 4000 Dosen Astrazeneca.

Wer seit Montag, 14. Juni, in den Impfzentren seine Zweitimpfung erhält, bekommt den digitalen Impfnachweis bei der Abmeldung. Wer bereits beide Impfungen in einem Impfzentrum erhalten hat, dem wird in den nächsten Wochen der digitale Impfnachweis mit der Post zugeschickt. Dieser kann dann durch einen QR-Code von Smartphone-Apps ausgelesen werden, sodass der Impfausweis nicht mehr mitgeführt werden muss.

Wer die Impfungen beim Hausarzt erhalten hat, kann eine Apotheke für die Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Arztpraxen werden ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können.

Keine neuen Teststellen

Zudem teilt das Landratsamt mit, dass das Gesundheitsamt vorerst keine neuen Teststellen oder -zentren beauftragen wird. Hintergrund sei eine Änderung der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Unter anderem wurden die Anforderungen an Teststellen und -zentren erhöht. Auch sollen diese künftig durch die Gesundheitsämter zugelassen und überwacht werden. Auch eine Allgemeinverfügung des Landes über die Zulassung und Abrechnung der bisherigen Stellen wurde aufgehoben. Neue Teststellen können bis zur Änderung der Testverordnung durch den Bund von den Gesundheitsämtern im Einzelfall nur zugelassen werden, wenn ein Defizit in der Versorgung mit Teststellen vorhanden ist. Dies sei aber nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht gegeben.

Unterschiedliche Zahlen

Dass das RKI auf seinem Dashboard 5343 Coronafälle aufliste, der Kreis aber 5438, liegt laut Sabine Eisele, Pressesprecherin im Landratsamt, daran, dass es auch die positiven Corona-Schnelltests in seine Meldungen aufnehmen müsse. Diese würden jedoch bei der Berechnung der Inzidenz nicht berücksichtigt.