Was Feiern angeht – ob privat oder öffentlich – gibt es im Kreis Calw Lockerungen. (Symbolfoto) Foto: Kalaene

Weil der Landkreis fünf Tage in Folge eine Inzidenz unter zehn hatte, sind weitere Lockerungen in Kraft getreten – die so genannte Inzidenzstufe 1. Teile der Lockerungen betreffen unter anderem Feiern und Kontakte.

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Kreis Calw. Am Montag, 28. Juni, hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verkündet. Neu hierbei waren die vier Inzidenzstufen im "Stufenplan für sichere Öffnungsschritte". Der Landkreis Calw ist seit dem 29. Juni und somit den fünften Tag in Folge konstant unter der Marke 10. Deshalb gelten seit Sonntag, 4. Juli, die Regelungen aus Inzidenzstufe 1.

In der Inzidenzstufe 1 dürfen im privaten Bereich 25 Personen zusammenkommen. Hierbei gelten keine Haushaltsbeschränkungen. Private Feiern, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, können mit bis zu 300 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen müssen diese Personen geimpft, getestet oder genesen sein. Die Beschränkung der Personenanzahl gilt für den gastronomischen Betrieb nicht länger. Zudem sind ein Hygienekonzept inklusive dem Tragen von Masken auf Wegen im Inneren sowie außen immer dann, wenn 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann, sowie eine Datenverarbeitung erforderlich.

Weiter Vorsicht geboten

Maßgeblich für die Inzidenzstufen ist, dass der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen gelten dann jeweils am nächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung.

Angesichts der steigenden Fälle mit der Delta-Variante ist trotz der Lockerungen weiter Vorsicht geboten. "Es ist schön, dass das normale Leben nach und nach zurückkehrt. Trotzdem muss ich Sie darum bitten, sich weiterhin an die geltenden Hygienemaßnahmen zu halten. Bedenken Sie, dass die Delta-Variante extrem ansteckend ist und helfen Sie mit, die Zahlen niedrig zu halten", mahnt Landrat Helmut Riegger die Bürger des Kreises. Er ruft zudem zur Impfung gegen das Coronavirus auf: "Wir haben freie Impftermine. Derzeit ist die Impfquote im Kreis Calw noch unter 50 Prozent. Nutzen Sie das Angebot und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen."

Die aktuellen Bekanntmachungen finden sich unter www.kreis-calw.de/Amtliche-Bekanntmachungen. Eine informative Übersicht gibt es unter https://www.kreis-calw.de/corona-status. Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.