Darf ich als Geimpfter nun mit anderen Geimpften eine Party feiern? Wie läuft das mit der Impfung als Genesener? Und spricht etwas gegen eine Blutspende nach einer Impfung? Wir haben mit Experten gesprochen.
Oberndorf - Nachdem mit den neuen Öffnungsschritten und der "Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung" neue Vorteile für Geimpfte, Genesene und Getestete bekanntgegeben wurden, stellen sich einige Fragen. Wir haben mit dem Arzt Wolfgang von Meißner aus Baiersbronn und dem baden-württembergischen Sozialministerium gesprochen und beantworten einige davon in unserem FAQ.
Regeln & Ausnahmen
Wie weise ich meine vollständige Impfung nach?
Als Nachweis einer vollständigen Impfung gilt laut Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg ein internationaler Impfausweis (gelbes Heft) oder eine Impfbescheinigung des Impfzentrums bzw. der impfenden Stelle. Dabei müssen mindestens 14 Tage seit der laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) letzten notwendigen Impfung vergangen sein. Außerdem muss der verwendete Impfstoff vom PEI zugelassen und auf deren Webseite gelistet sein.
Wie weise ich meine Kreuzimpfung nach?
Auch wenn man mit zwei verschiedenen Impfstoffen, wie beispielsweise der Kombination aus Astrazeneca und Biontech, geimpft wurde (Kreuzimpfung), gilt der internationale Impfausweis (gelbes Heft) oder eine Impfbescheinigung als Nachweis.
Wie kann ich als Genesener meine Impfung nachweisen?
Genesene bekommen nur eine Impfdosis. Um die vollständige Impfung nach nur einer Dosis zu belegen, müssen sowohl ein Impfausweis als auch ein Nachweis der Genesung (siehe nächste Frage) mitgeführt werden.
Wie weise ich meine Genesung nach?
Wer seine Genesung nachweisen und die Ausnahmen für Genesene nutzen möchte, muss innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR-Test oder einem anderen Nukleinsäurenachweis auf Sars-CoV-2 getestet worden sein. Wenn mindestens 28 Tage seit dem Testergebnis vergangen sind, gilt man als genesen.
Als Nachweis gelten unter anderem der PCR-Befund eines Labors, eines Arztes oder eines Testzentrums. Auch ein ärztliches Attest, die Absonderungsbescheinigung oder andere Bescheinigungen gelten als Nachweis, wenn diese Angaben zur Art des Corona-Tests (PCR) und zum Datum des Tests oder der Meldung enthalten.
Muss ich als geimpfter Genesener beide Nachweise bei mir haben?
"In einigen Fällen wurde bereits im Impfpass die überstandene Infektion vom Arzt vermerkt", erklärt ein Sprecher des Sozialministeriums. Die neueren Impfpässe hätten dafür eine extra-Seite, wo generell überstandene Erkrankungen eingetragen werden könnten. In diesem Fall reiche der Impfpass als Nachweis für beides aus. Der Sprecher betont aber: "Da dies jedoch nicht standardmäßig möglich ist, müssen Genesene, die einmalig geimpft wurden, also am besten Ihren Impfnachweis (gelbes Heft oder separater Zettel) sowie einen Nachweis der Infektion (PCR-Befund) in Kombination vorweisen können."
Gelte ich mit positivem Antikörpertest als Genesener?
Nein. Für den Status als Genesener benötigt man einen Nachweis über einen positiven PCR-Test. Den Hintergrund dazu erklärt das Rottweiler Gesundheitsamt in diesem Artikel.
Was mache ich, wenn ich keinen Genesenen-Nachweis habe?
Wer seinen Nachweis verloren hat, kann bei der Stelle anfragen, bei der ein positiver PCR-Test festgestellt wurde. Wer beim Hausarzt getestet wurde und ein neues Attest anfragt, kann laut Wolfgang von Meißner mit Kosten zwischen fünf bis zehn Euro rechnen. Wer in einem Testzentrum getestet wurde, fragt dort nach. Alternativ kann auch beim Labor direkt angefragt werden. Hier können laut Sozialministerium ebenfalls Gebühren anfallen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Impfpass verloren habe?
Wer seinen Impfpass verliert, kann diesen erneut bei der Stelle anfordern, bei der man geimpft wurde - also beim Impfzentrum oder dem Hausarzt.
Muss ich meinen Nachweis oder Impfpass immer bei mir haben?
Ein Sprecher des Sozialministeriums erklärt, das komme auf den Einzelfall an. "Immer dann, wenn Sie für einen Zugang einen Genesenen-Nachweis, Impf-Nachweis oder (falls die ersten beiden nicht vorhanden sind) einen tagesaktuellen Schnelltest brauchen, müssen Sie diesen dabei haben, um Zugang zu bekommen", erklärt der Sprecher. Weiter wird empfohlen, immer eine Kopie des Nachweises mitzuführen.
Gilt ein Foto des Nachweises auf dem Handy auch?
Ja, denn es zählen auch "digitale Versionen" als Nachweis. Wie genau eine solche "digitale Version" aussieht, sei jedoch nicht genau definiert, führt der Sprecher des Sozialministeriums aus. "Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen."
Bei einer Absonderungsbescheinigung oder anderen mehrseitigen Dokumenten sollte die vollständige "Urkunde" vorgezeigt werden können. Wichtig sei laut Sozialministerium, sein Dokument bei einer Kontrolle "glaubhaft nachweisen zu können".
Wie lange gelten meine Vorteile als Genesener?
Wenn der Corona-Test länger als sechs Monate zurückliegt, gilt man nicht mehr als Genesener im Sinne der "Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung". Die Vorteile verfallen somit, wie das Sozialministerium klarmacht.
Darf ich als Genesener oder vollständig Geimpfter trotz Ausgangssperre raus?
Ja, aber laut Sozialministerium sollte man einen Nachweis dabei haben. Bei einer Kontrolle müsse man "glaubhaft eine wie auch immer geartete Ausnahme" nachweisen können.
Darf ich mich als Genesener oder Geimpfter mit beliebig vielen anderen Genesenen und Geimpften zu Hause treffen und eine Party feiern?
Die Antwort des Sozialministeriums: "Ja." Voraussetzung sei bei den Genesenen aber natürlich, dass deren Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt und sie somit unter die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung fallen.
Darf ich als Genesener oder Geimpfter in einem Landkreis mit "Click & Collect" oder "Click & Meet" auch ohne Voranmeldung in einem Geschäft einkaufen gehen?
In einem Landkreis mit "Click & Collect" geht das nicht. In Landkreisen mit "Click & Meet" gilt laut Sozialministerium jedoch: "Ein Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Testkonzept oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung mit Testkonzept." Geimpfte und Genesene können dort also in Geschäften mit Testkonzept ohne einen vorherigen Schnelltest und ohne Voranmeldung einkaufen gehen.
Ich bin genesen, habe aber seit meiner Infektion weiterhin Husten - darf ich meine Vorteile trotzdem nutzen?
Die Vorteile der Ausnahmeverordnung gelten nur für Genesene ohne akute Corona-ähnliche Symptome. Wer also auch nach Genesung Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust hat, gilt rechtlich nicht als genesen.
Chronischer Husten falle aber nicht darunter, wie das Sozialministerium erklärt. Dasselbe gelte auch für Symptome, "die beispielsweise chronisch bei Heuschnupfen auftreten." Wie von Meißner erklärt, sollte ein Genesener, der erst spät nach seiner Infektion Husten bekommt, sich unbedingt erneut testen lassen und mit seinem Hausarzt sprechen. Wer seit seiner Erkrankung einen dauerhaften Husten hat, wie er durch Long-Covid vorkommt, sollte dies ebenfalls mit seinem Hausarzt absprechen.
Vor der Impfung
Wann darf ich mich als Genesener impfen lassen?
Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat sollte sich laut der ständigen Impfkommission frühestens sechs Monate nach dem ersten positiven PCR-Test impfen lassen. Von Meißner empfiehlt den erst vor kurzem Genesenen eher, auf verfügbare Impftermine mit mRNA-Impfstoffen wie Biontech oder Moderna zu warten. Wer jedoch bereits in der ersten Welle infiziert war und noch immer nicht geimpft ist, solle sich schnellstmöglich um eine Impfung bemühen. Auch Vektorimpfstoffe wie Johnson&Johnson oder Astrazeneca können dafür verwendet werden. Vektorimpfungen könnten bessere Effekte auf die Bildung von Gedächtniszellen haben, während mRNA-Impfstoffe besser auf die Bildung von Antikörpern wirken, so von Meißner.
Gibt es einen empfohlenen Impfstoff für Genesene?
Laut von Meißner kommen alle zugelassenen Impfstoffe, sowohl mRNA wie Biontech als auch Vektorimpfstoffe wie AstraZeneca, auch für Genesene in Frage. Es werde beobachtet, dass Genesene nach einer Impfung mit mRNA-Impfstoffen deutlich weniger Impfreaktionen zeigten wie mit Vektorimpfstoffen. Das sei jedoch nichts Schlechtes - eine Impfreaktion zeige, dass der betroffene Mensch erfolgreich sein Immunsystem aktiviere.
Ich habe nach meiner Infektion Antikörper gebildet - bin ich bereits immun?
Laut von Meißner sollte man nachgewiesene Antikörper nicht mit einem vollwertigen Immunschutz vor einer Infektion verwechseln. Deswegen sei auch die gesetzliche Regelung, die einem nur Vorteile für den sechsmonatigen Zeitraum nach der Infektion gewährt, sinnvoll.
Wo sollte ich mich als Genesener eher impfen lassen: Beim Hausarzt oder im Impfzentrum?
Von Meißner empfiehlt Genesenen, sich beim Hausarzt schlau zu machen über die Impfung. Der Hausarzt kenne seine Patienten gut und könne am ehesten abschätzen, welcher der Impfstoffe für einen am besten ist.
Benötige ich als Genesener zwei Impftermine?
Nein, für Genesene ist nur eine Impfung vorgesehen, da man nach seiner Infektion in den meisten Fällen bereits Antikörper entwickelt hat. Zum vollständigen Impfschutz braucht es hier also nur eine Dosis, bestätigt von Meißner. Man gehe aber davon aus, dass spätere Auffrischimpfungen notwendig werden.
Kann ich als Genesener einen einzelnen Impftermin buchen?
Prinzipiell werden Impftermine (mit Ausnahme des Impfstoffs von Johnson&Johnson) sowohl bei den Impfzentren als auch beim Hausarzt in Pärchen angeboten, erklärt von Meißner. Als Genesener muss man also explizit auf seine Genesung hinweisen und den zweiten Termin rechtzeitig absagen.
Darf ich mich auch vor dem Ablauf von sechs Monaten nach Infektion als Genesener impfen lassen?
Das wird nicht empfohlen, erklärt von Meißner. Wer sich nach seiner Infektion zu früh impfen lasse, riskiere eine deutlich höhere Rate an Nebenwirkungen. Wer sich früher impfen lässt, erhält dadurch keine zusätzlichen Vorteile, führt von Meißner weiter aus.
Nach der Impfung
Muss ich direkt nach der Impfung etwas beachten?
Sport machen, Alkohol trinken oder Schmerzmittel einnehmen - Tipps zum Verhalten nach der Corona-Impfung finden Sie in diesem Artikel.
Ab wann gelten Nicht-Genesene als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gilt man 14 Tage nach der letzten laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) notwendigen Impfdosis. Außerdem muss der verwendete Impfstoff vom PEI zugelassen und auf dessen Webseite gelistet sein.
Ab wann gelten Genese als vollständig geimpft?
Wer eine Covid-Infektion bereits durchgemacht hat und diese nachweisen kann, gilt laut Sozialministerium ab dem Tag der ersten Impfung als geimpft - egal wie lange die Infektion her ist.
Kann ich mit einer Kreuzimpfung in den Urlaub fahren?
In welchen Ländern die Kreuzimpfung anerkannt wird, fassen wir in diesem Artikel zusammen.
Was sollte ich beachten, wenn ich erst vor kurzem andere Impfungen bekommen habe oder eine andere Impfung plane?
Der Abstand einer Covid-19-Impfung zu anderen Impfungen wie beispielsweise einer "Zeckenimpfung" (FSME) sollte zwei Wochen betragen. Sowohl zwei Wochen vorher als auch zwei Wochen nachher sollte eine Pause eingelegt werden, erklärt von Meißner.
Ist nach der Impfung eine Blutspende möglich?
Ja, man darf bereits einen Tag nach der Impfung wieder Blut spenden, sollte man sich wohlauf fühlen. Wie der DRK-Blutspendedienst auf seiner Webseite mitteilt, gilt dies für eine Impfung mit allen zugelassenen Sars-CoV-2-Impfstoffen.
Antikörper
Habe ich noch Antikörper und wie kann ich das herausfinden?
Wer herausfinden möchte, ob er nach seiner Infektion oder nach seiner Impfung Antikörper gegen das Coronavirus hat, kann dies über einen Antikörpertest beim Hausarzt nachweisen lassen. Dieser kostet je nach Labor um die 20 Euro. Wichtig ist es, bereits vorher festzulegen ob auf Antikörper nach einer Infektion oder Antikörper nach einer Impfung getestet werden soll.
Wie aussagekräftig sind Antikörpertests?
Wie von Meißner erklärt, gebe es bei Antikörpertests noch keine definierten Grenzwerte und keine Standards zwischen den verschiedenen Tests. Somit können durch Antikörpertests keine verbindliche Aussagen getroffen werden. Sie würden laut von Meißner nur "einen Zwischenstand von sich selbst" abbilden, eine Art Momentaufnahme. Zudem gebe es mehrere Arten von Antikörpern, welche sich zwischen Impfung und Genesung unterscheiden.
Wann lohnt sich ein Antikörpertest?
Der Arzt Wolfgang von Meißner empfiehlt einen Antikörpertest, sollte man nach der Impfung keine Impfreaktion zeigen. So könne man anhand der speziellen Antikörper gegen das Spike-Protein bestimmen, ob man eventuell ein "Impfversager" ist, also die Impfung einen möglicherweise nicht schützen wird. So etwas sei etwa bei Hochrisikopatienten der Fall, die Immunsuppressiva oder bestimmte Rheumamedikamente nehmen. Bei diesen könne es vorkommen, dass eine dritte oder vierte Impfung nötig sein wird, beschreibt von Meißner einen ihm bekannten Fall.
Ich habe Antikörper, aber keinen positiven PCR-Test - was gilt nun?
Wer rechtlich als genesen gelten möchte, muss einen positiven PCR-Test gehabt haben. Wer sich ohne Test infiziert hatte und wieder genesen ist, hat keine Vorteile. Er benötigt rechtlich auch zwei Impfungen. Das sei aber eine nur schwer verständliche politische Entscheidung, erklärt von Meißner, weil durch eine entsprechende Krankengeschichte und die Antikörper sehr wohl eine COVID-19 Erkrankung diagnostiziert werden könne.