Die "Frühlingserwachen"-Demo im März 2021 auf dem Balinger Marktplatz. Für einige Teilnehmer hatte sie Folgen. Foto: Ungureanu

Acht Fälle hatte das Balinger Amtsgericht am Montagmorgen zu verhandeln. Dabei ging es jedes Mal um Verstöße gegen Corona-Verordnungen – zumeist bei den "Frühlingserwachen"-Demos im vergangenen Jahr. Erschienen ist jedoch nur eine Angeklagte. Eine andere konnte nicht: Sie hat Corona.

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Balingen - Von neun Uhr morgens an wartete Richter Müller im Balinger Amtsgericht auf seine "Kundschaft". Insgesamt acht Fälle standen zur Entscheidung an. Jedes Mal hatten Menschen bei Corona-Demonstrationen im vergangenen Jahr gegen die Maßnahmen demonstriert – und dabei vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten oder bewusst gegen das Maskengebot verstoßen. Dafür bekamen sie vom Balinger Ordnungsamt Geldbußen aufgebrummt.

Und dagegen haben sie allesamt Einspruch eingelegt. Als es am Montagmorgen deswegen zu Entscheidungen vor dem Amtsgericht kommen sollte, ist von den Betroffenen lediglich eine Einzige im Gericht erschienen – und weigerte sich prompt, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Die anderen kamen nicht zu den wegen ihren Einsprüchen anberaumten Terminen – wohl ihre Art, "das System" zu beschäftigen.

Der erste Fall: die "Frühlingserwachen"-Demo Anfang Juni 2021. Ein Mann hielt dabei eine Rede und forderte im Anschluss seine Zuhörer dazu auf, ihre Masken abzulegen – wohl wissend, dass dies gegen die Auflagen für die Versammlung verstoßen würde. Dafür wurde der aus München stammende Corona-Leugner, der mit seinem "Friedensboot" durch die Republik zieht, von der Stadt Balingen mit 250 Euro Geldstrafe belegt. Dagegen legte er Einspruch ein, erschien am Montag aber nicht zur Entscheidungsfindung vor dem Balinger Amtsgericht. Das Ergebnis ist, dass er das Geld jetzt trotzdem bezahlen muss.

Das Nichteinhalten der Abstandsregeln bescherte auch weiteren nicht zur Einspruchsverhandlung Erschienenen Geldbußen. Darunter auch der Mann, der die "Lichterspaziergänge" im Jahr 2020 auf die Beine gestellt hatte. Ein weiteres Bußgeld bekam der Mann, weil er nach der förmlichen Beendigung einer "Frühlingserwachen"-Demo im Juni 2021 den Marktplatz nicht verließ. Ein Mann und eine Frau – die Anmelderin der "Frühlingserwachen"-Versammlung – erhielten Bußgelder, weil sie im Rahmen einer Kundgebung zu eng Samba getanzt hatten. Das Ordnungsamt wertete das als Verstoß gegen das Abstandsgebot.

Lediglich eine Frau, die Protest gegen das vom Ordnungsamt auferlegte Bußgeld eingereicht hatte, kam am Montag ins Balinger Amtsgericht. Dort weigerte sie sich jedoch, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Das dafür vorgelegte Attest ließ Richter Müller jedoch nicht gelten: Es sei "zu unpräzise". Die Frau musste unverrichteter Dinge wieder gehen. Ebenso wie ein Polizist der Göppinger Bereitschaftspolizei, der sich den Morgen über vergebens als Zeuge zur Verfügung gestellt hatte.

Auch der letzte Verhandlungstermin fand nicht statt. Die Frau, die Widerspruch gegen das ihr auferlegte Bußgeld eingereicht hatte, konnte nicht kommen. Sie hat sich das Coronavirus eingefangen.