Was ist verboten? Welche Ausnahmen gibt es? Die sogenannte Bundes-Notbremse sorgt nach wie vor für Fragen. Foto: imago images/Jochen Tack

Einige Tage nach Inkrafttreten der Bundesnotbremse tauchen nach wie vor Fragen auf: Darf man Ferienwohnungen vermieten? Darf man vor Mitternacht zu zweit joggen? Das Sozialministerium in Stuttgart klärt auf.

Stuttgart - Was darf man alles und was nicht? Auf fünf eng beschriebenen Din-A-Seiten hat die Landesregierung auf ihrer Website die „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April“ einfach und anschaulich dargestellt. Vor knapp einer Woche ist die sogenannte Bundesnotbremse bei Inzidenzen über 100 in Kraft getreten und hat einige Länderbestimmungen überlagert, verschärft oder gelockert. Immer noch tauchen Fragen aus unserer Leserschaft dazu auf – das baden-württembergische Sozialministerium hat einige beantwortet.