Mit einem Impfnachweis kann man an VHS-Kursen teilnehmen. Foto: Hoppe

Von einheitlichen Corona-Regelungen können die Volkshochschulen (VHS) nur träumen.

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Villingen-Schwenningen - Da die Teilnehmer freiwillig an die VHS gehen, um sich weiterzubilden, gelten dort andere Auflagen als in Schulen. Und diese Auflagen sind "sehr verwirrend", erzählt Ina Schweizer, Abteilungsleiterin der Abteilung VHS im Amt für Bildung, Integration und Sport (JuBIS) in VS.

"Es ist alles super kompliziert und die verschiedenen Regelungen sind für uns schwierig durchzusetzen", sagt Schweizer. Während die Teilnehmer des Deutschkurses beispielsweise keine Maske im Unterricht tragen müssen, weil der Kurs zur beruflichen Fortbildung zählt, sitzen im Raum nebenan die Spanisch-Kurs-Teilnehmer mit Maske an ihren Tischen. Auch in Bewegungs- und Entspannungskursen darf die Maske komplett abgenommen werden – zudem muss auch kein Abstand eingehalten werden. Schweizer: "Was hilft es denn, wenn jeder Bereich andere Regelungen hat?"

Auch bei dem Umgang mit steigenden Infektionszahlen gelten an der Abteilung VHS andere Auflagen als an Schulen. Tritt zum Beispiel die Warnstufe in Kraft, müssen ungeimpfte Teilnehmer einen PCR-Test erbringen, bei Kursen, die der beruflichen Fortbildung dienen, wäre weiterhin nur ein Schnelltest notwendig. Ab der Alarmstufe gilt im Gebäude der VHS 2G, Kurse für berufliche Weiterbildung dürfen aber weiterhin stattfinden – lediglich der Nachweis eines Schnelltests ist für Ungeimpfte erforderlich.

Regel-Wirrwarr sorgt für Unmut

"Warum das so ist, kann ich nicht sagen. Es erschließt sich nicht alles", sagt Schweizer. "Wir setzen einfach durch, was den Volkshochschulen im Land vorgeschrieben wird." Diese vielfältigen Regelungen seien allerdings sehr schwierig an die Teilnehmer vermittelbar.

Die Konsequenz für diese komplizierten Regeln: sinkende Anmeldungen. "Momentan vermerken wir ein zurückhaltendes Anmeldeverhalten", berichtet die Abteilungsleiterin. "Das liegt vor allem daran, dass viele nicht wissen, wie sich die Situation in der Zukunft entwickelt." Da im Gebäude die 3G-Regel gilt, müssen Ungeimpfte einen Testnachweis erbringen. Ob die Kosten dafür dann ab dem 11. Oktober übernommen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Alle Kurse sind an der Abteilung VHS VS online und hybrid abrufbar, um den Teilnehmern zumindest ein Stückchen Sicherheit zu geben.