Einkaufen in den Geschäften ist im Kreis Freudenstadt voraussichtlich am Montag wieder möglich. (Symbolfoto) Foto: Arnold

Ein Lichtblick für die Geschäfte im Kreis Freudenstadt: Voraussichtlich ab Montag können Kunden wieder vor Ort einkaufen. Allerdings sind dazu eine Terminvereinbarung und ein negativer Corona-Test nötig.

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Kreis Freudenstadt - Wie bereits berichtet, unterschreitet der Kreis Freudenstadt in der Corona-Pandemie voraussichtlich am Samstag den maßgeblichen Inzidenzwert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen. Somit wäre ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 17. Mai, wieder die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden mit vorheriger Terminvereinbarung ("Click & Meet") möglich.

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Ausschlaggebend sind dafür die vom Robert-Koch-Institut festgestellten Inzidenzwerte. Wie das Landratsamt mitteilt, gelten für "Click & Meet" allerdings auch besondere Regelungen. So darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Kunden müssen mindestens eine medizinische Maske tragen und ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 24 Stunden vor dem Einkauf von einer anerkannten Teststelle dokumentiert wurde. Ferner muss der Betreiber des Geschäfts bestimmte Daten der Kunden erheben.

Am Donnerstag wurden dem Landratsamt 19 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die Personen wohnen in Dornstetten (zwei), Freudenstadt (sieben), Horb (fünf), Loßburg (zwei) sowie in Schopfloch Alpirsbach und Eutingen (je eine Person).

Inzidenz laut RKI bei 90,5

Seit Beginn der Pandemie wurden 5165 Menschen positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet. Aus der Isolierung entlassen wurden inzwischen 4575 (plus 31) Personen. 443 Infizierte befinden sich in Isolierung.

Die Zahl der positiv getesteten Verstorbenen bleibt bei 147. Zur Meldung des Landesgesundheitsamts besteht immer noch eine Differenz von fünf. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank am Freitag laut Robert-Koch-Institut auf 90,5.

In die neueste Corona-Verordnung des Landes wurde außerdem ein Öffnungskonzept eingearbeitet, das ab dem übernächsten Tag nach Feststellung einer Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen greift. Im Landkreis Freudenstadt wurde der maßgebliche Wert von 100 am Freitag zum ersten Mal an einem Werktag unterschritten, sodass die Feststellung frühestens am Mittwoch, 19. Mai, getroffen werden kann.

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Die erste Stufe der Öffnungsschritte kann dann frühestens ab Freitag, 21. Mai, gelten. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Wert von 100 im Landkreis weiterhin unterschritten wird.

"Nachdem unsere Schulen wieder für den Wechselunterricht öffnen dürfen, freue ich mich sehr darüber, dass nun auch der Einzelhandel ein positives Signal erhält. Mit ein wenig Geduld gelingt uns vielleicht auch bald die Unterschreitung der 100er-Grenze, die dann noch mehr Lichtblicke für unser aller Leben bereithält", so der Erste Landesbeamte Reinhard Geiser.

Der Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen auch ohne Terminvereinbarung geöffnet.