Das war’s: Sven Christmann gibt auf. Gegen das Urteil der Karlsruher Richter wird er nicht in Berufung gehen. (Archivbild) Foto: Beyer

Jetzt steht es endgültig fest: Die Wahl in Alpirsbach ist ungültig. Wahlsieger Sven Christmann wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht in Berufung gehen. Damit kann nun mit den Vorbereitungen für die Neuwahl begonnen werden. Bis es soweit ist, kann es aber noch dauern.

Auf die Entscheidung, ob er Berufung einlegen wird oder nicht, hat vermutlich ganz Alpirsbach gewartet: Nun hat Sven Christmann das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe akzeptiert. Dieses hatte im Januar die Entscheidung des Freudenstädter Landratsamts bestätigt, dass die Alpirsbacher Bürgermeisterwahl ungültig ist.

 

Allerdings bestand nach der Urteilsverkündung noch die Möglichkeit, dass Christmann in Berufung geht und sich damit die Neuwahlen weiter verzögern. Am Freitagnachmittag gab nun aber Christmanns Anwalt per E-Mail bekannt, dass sein Mandant keine Rechtsmittel einlegen wird. Sprich: Christmann geht gegen das Urteil der Karlsruher Richter nicht in Berufung.

Damit ist nun der Weg für Neuwahlen frei. Bis die Alpirsbacher einen neuen Bürgermeister wählen können, wird es allerdings noch dauern. Denn schon im Januar hatte Amtsverwalter Norbert Beck im Gespräch mit unserer Redaktion geschätzt, dass es nach einer Entscheidung Christmanns noch rund drei Monate dauern könnte, bis Neuwahlen abgehalten werden können.

Landratsamt sah Täuschung der Wähler

Zum Hintergrund: Das Landratsamt Freudenstadt hatte im vergangenen Jahr die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt, da es zu dem Schluss gekommen war, dass Christmann die Wähler getäuscht hatte.

Zuvor war bekannt geworden, dass gegen Christmann eine Klage wegen des Vorwurfs der Korruption vorliegt und er deshalb von seiner Arbeit als Polizeibeamter suspendiert worden war. Christmann hatte vor der Wahl öffentlich erklärt, nicht suspendiert zu sein.

Christmann hatte gegen diese Entscheidung geklagt, unterlag aber im Januar vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. In dem Verfahren hatte Christmanns Anwalt argumentiert, sein Mandant sei freigestellt, aber nicht suspendiert gewesen. Daher liege keine Täuschung der Wähler vor. Das überzeugte die Richter allerdings nicht. Das Urteil ist nun, da Christmann auf ein Berufungsverfahren verzichtet, rechtskräftig.