Der Konzern streicht elektronische Geräte aus bereits bestellten Autos und will Kunden verpflichten, diese dennoch abzunehmen. Das geht so nicht, sagt die Verbraucherzentrale.
Stuttgart - Der Versuch von Daimler, von etlichen Kunden die Abnahme von Fahrzeugen mit fehlender Zusatzausstattung zu verlangen, ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich nicht haltbar. Wenn wesentliche Ausstattung fehle, könne der Kunde zunächst die Erfüllung des Vertrags verlangen, sagte der Verbraucherrechtsexperte Oliver Buttler unserer Zeitung. Beseitige der Konzern den Mangel nicht, könne der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.
Geplante Nachrüstung fällt aus
Daimler hatte eingeräumt, dass in neue Autos wegen der Chipkrise bestellte elektronische Geräte nicht eingebaut werden. Entgegen früherer Aussagen soll es auch später keine Nachrüstung geben. Dabei geht es unter anderem um ein Navigationssystem, bei dem die Anweisungen so in die Scheibe eingespiegelt werden, dass es aussieht, als befänden sich die Pfeile auf der Straße. Das System wird bisher in Spitzenmodellen wie der S-Klasse und AMG-Fahrzeugen angeboten und von Daimler als Beitrag zur Verkehrssicherheit beworben. Wenn Käufer sich für dieses System entschieden haben, um sicherer unterwegs zu sein, könnte Daimler es nicht einseitig aus dem Vertrag entfernen.
Chipkrise ist keine Begründung
Die Lieferschwierigkeiten seien auf die Chipkrise zurückzuführen, deren Dauer auch Experten nicht einschätzen könnten, erklärt Daimler betroffenen Kunden. Dieses Argument hat nach Einschätzung der Verbraucherzentrale rechtlich keine Bedeutung, da es nicht darauf ankomme, ob Daimler den Vertrag aus eigenem Verschulden nicht erfüllen könne. Kunden, die die von Daimler gewünschte Vertragsänderung unterschreiben, könnten aus dem Mangel aber keine Rechte mehr ableiten.