Ein Sehtest ist bei der Schuleingangsuntersuchung obligatorisch. Foto: dpa/Stefan Puchner

Bereits im vorletzten Kindergartenjahr müssen Mädchen und Jungen an der sogenannten Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Warum und was geprüft wird.

Nichts wünschen sich Eltern mehr, als dass es ihrem Nachwuchs gut geht. Um das sicherzustellen und um regelmäßig abzuklären, ob sich ein Kind gesund und altersgemäß entwickelt, gibt es seit fast 50 Jahren ein bundesweit einheitliches Früherkennungsprogramm, die sogenannten U-Untersuchungen. Sie sind verpflichtend, der Arzt dokumentiert die Ergebnisse in einem gelben Heftchen.

Die U1 findet unmittelbar nach der Geburt statt. Die U2 zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag. Bis zum ersten Geburtstag folgen mit der U3, der U4, der U5 und der U6 vier weitere Termine beim Kinderarzt. Danach steht bis zum fünften Geburtstag nur noch eine U-Untersuchung im Jahr an. Das gelbe Heftchen endet mit der U9, die zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat des Kindes stattfindet. Dabei werden unter anderem die Motorik, das Hör- und Sehvermögen und die Sprachentwicklung geprüft, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.

Zusätzlich zur U9 gibt es die Schuleingangsuntersuchung, den sogenannten Vorschul-Tüv. Der Termin ist im vorletzten Kindergartenjahr, also mit etwa vier Jahren. Der frühe Zeitpunkt ist bewusst gewählt, um im letzten Kindergartenjahr Zeit für eventuell notwendige Fördermaßnahmen zu haben. Zuständig ist nicht der Kinderarzt, sondern das Gesundheitsamt. Bei der Untersuchung werden Körpergröße und Gewicht erfasst sowie das Seh- und Hörvermögen überprüft. Im Bereich Sprache geht es zum Beispiel darum, dass alle Buchstaben richtig ausgesprochen werden. Zudem sollen Kinder Fantasiewörter korrekt nachsprechen können.

Bei der Motorik wird überprüft, ob das Kind auf einer Linie laufen und auf einem Bein hüpfen kann. Darüber hinaus sollen die Mädchen und Jungen in der Lage sein, bis zehn zu zählen, kleine Mengen zu erfassen, einfache Formen zu benennen und nachzumalen. Auch das Verhalten des Kindes spielt eine Rolle. Ist es offen für Neues? Wie reagiert es auf Fremde? Der Arzt bespricht die Ergebnisse mit den Eltern und entscheidet bei Bedarf über weitere Untersuchungen.

Freiwillige Fragebögen für Eltern und Kita-Personal

Mitzubringen zur Schuleingangsuntersuchung sind das gelbe Heft mit der Dokumentation der U-Untersuchungen und der Impfpass. Zusätzlich gibt es Fragebögen, und zwar einen für die Eltern und einen, der vom Kindergartenpersonal auszufüllen ist. Die Abgabe ist jedoch freiwillig. In dem Elternfragebogen geht es zum Beispiel um Vorerkrankungen und Therapien.

Besucht das Kind einen Kindergarten, werden auch die pädagogischen Fachkräfte zum kindlichen Entwicklungsstand befragt. Die Eltern müssen dem jedoch zustimmen.

Der zweite Teil der Schuleingangsuntersuchung findet wenige Monate vor der Einschulung statt. Teilnehmen müssen jedoch nur Kinder, bei denen zum Beispiel beim ersten Teil ein Förderbedarf festgestellt wurde oder die keinen Kindergarten besuchen.