Der Prozess wird vor dem Freiburger Landgericht verhandelt. Foto: Alexander Blessing

Der Prozess vor dem Freiburger Landgericht um Tötung einer 36-jährigen in Simonswald steht vor dem Abschluss. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

Der Prozess um die Tötung einer 36 Jahre alten Frau aus Simonswald im Kreis Emmendingen steht erneut vor dem Abschluss. Vor zwei Monaten hatten überraschend entschlüsselte Chats auf dem Handy und dem Tablet der Toten das Urteil gegen deren wegen Totschlags angeklagten Ehemann (35) verzögert. Der aus Tunesien stammende Tatverdächtige hatte seine Frau im vergangenen Sommer über Stunden hinweg mit zahlreichen Gegenständen, darunter einer Pfanne, einem Ziegelstein und dem Stiel einer Axt, zu Tode geprügelt.

 

Das Gericht muss nun entscheiden, ob es sich bei der Tat um einen Totschlag oder einen Mord handelte. Und es muss die Frage klären, ob der Angeklagte zur Tatzeit durch den Konsum von Drogen und Tabletten in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war.

Angeklagt ist der Mann wegen Totschlags, aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Tat aber um einen Mord aus niederen Beweggründen. Die beiden Verteidiger Robert Phelps und Markus Bessler gehen jedoch von einem Totschlag im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit aus, da ihr Mandant zur Tatzeit tablettensüchtig gewesen sei. Zuletzt versuchten sie, die Schwester und die Mutter des Angeklagten als Zeuginnen aus Tunesien vorladen zu lassen.

70 000 Chatnachrichten wurden ausgewertet

Mit den beiden Frauen hatte er nach der Tat offenbar telefoniert. Sie hätten bezeugen sollen, dass er sich zur Tatzeit in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Das Gericht lehnte diese Anträge ab, da die Aussagen der beiden Frauen zur Wahrheitsfindung in dem Fall nicht nötig seien.

Mittlerweile haben alle Prozessbeteiligten die Gelegenheit gehabt, die rund 70 000 Chatnachrichten aus den Jahren 2017 bis 2021 zu analysieren. Aus Sicht der Verteidiger sind die Chats zu alt, um noch etwas über den aktuellen Zustand der Beziehung des Paares zum Zeitpunkt der Tat im vergangenen Sommer auszusagen. Aus Sicht von Staatsanwalt Jakob Albers belegen sie hingegen, dass die Beziehung des Paares – anders als vom Angeklagten dargestellt – in den Jahren vor dem Tötungsdelikt bereits von massiven Streits, Gewaltandrohungen und übelsten Beleidigungen von Seiten des Ehemanns gegenüber dem Opfer geprägt war. Klar sei auch, dass es zumindest in einem Fall zu körperlichen Auseinandersetzungen kam. Grundsätzlich sei das spätere Opfer in der Beziehung zunehmend eingeschüchtert gewesen. Immer wieder habe die Frau Anschuldigungen eingeräumt und Besserung gelobt, es habe eine regelrechte Hörigkeit und Abhängigkeit bestanden, während der Ehemann zunehmend offen seinem Hass freien Lauf gelassen habe.

Das Urteil soll am kommenden Dienstag ergehen.