Darf die Neuhengstetter Ortsverwaltung für Parteiveranstaltungen genutzt werden? Foto: Jeanette Tröger/Picasa

Der Ortsverband Althengstett/Simmozheim der Christdemokraten lädt kommende Woche zu einem Abend mit dem Bundestagskandidaten Klaus Mack ein – in die Neuhengstetter Ortsverwaltung, wo parteipolitische Veranstaltungen eigentlich nichts zu suchen haben. Wie ist das möglich?

Gemeinden sind bei der Vermietung einer öffentlichen Einrichtung an bestimmte Regularien gebunden. Eine Einrichtung gilt gemeinhin dann als öffentlich, wenn sie der Öffentlichkeit gewidmet wurde. Soll heißen, sie ist für die Öffentlichkeit und nicht nur für Private, einen bestimmten Personenkreis oder eben Parteien zugänglich. Die Widmung wird über den Erlass einer Benutzungssatzung oder Benutzungsordnung per Gemeinderatsbeschluss ermöglicht.

 

Nach dem 23. Februar wird nachgebessert

Schwarz auf weiß ist die Vermietung öffentlicher Räume in Form einer Satzung derzeit für die Ortsteile Neuhengstett und Ottenbronn aber in keiner Weise geregelt, wie Bürgermeister Rüdiger Klahm auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte. „Eine entsprechende Satzung werden wir umgehend nach dem 23. Februar ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen“, äußerte sich der Verwaltungschef. Schließlich will man sich ab der Landtagswahl im kommenden Jahr in Sachen Parteiveranstaltungen in eigenen Räumen nicht wieder in die Bredouille bringen.

Kommunalaufsicht gibt grünes Licht

Wenn man bis zur Bundestagswahl am 23. Februar einem erlaube, die Räume in der Neuhengstetter Ortsverwaltung zu nutzen, müsse man das allen, die in den nächsten Tagen anfragen, auch zugestehen. Für dieses Vorgehen habe es grünes Licht von der Kommunalaufsicht im Landratsamt gegeben. „Wir haben das auch so mit allen Ortsverbänden von Parteien so abgestimmt und lassen es jetzt so laufen“, ergänzte Klahm.

Zu strikter Neutralität verpflichtet

Aus dem Grundsatz der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien ergibt sich gemeinhin, dass sich die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt gegenüber allen Parteien strikt neutral zu verhalten haben. Dies gilt auch für Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen – solange sie nicht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten wurden.

Das darf keine Rolle spielen

Eine Gemeinde ist laut gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet, eine öffentliche Einrichtung auch einer extremistischen Vereinigung zur Verfügung zu stellen, wenn selbige grundsätzlich per Satzung oder Benutzungsordnung für politische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird – welchen Eindruck man im zuständigen Rathaus in der Öffentlichkeit befürchtet, darf dabei keine Rolle spielen.

Parteien ganz von Vermietung ausschließen?

Man werde darüber reden müssen, ob man künftig die Räume in Neuhengstett und Ottenbronn Parteien grundsätzlich nicht zur Verfügung stelle, so Klahm. Möglich sei beispielsweise auch, die kommunalen Räume in der Gemeinde nur an Orts-, aber nicht an Landesverbände von Parteien zu vermieten.

Das ist kommende Woche bei der CDU geplant

Bis zur Bundestagswahl sind es gerade mal noch sechs Wochen. Diese biete allen Bürgern in wichtigen Themenfeldern, insbesondere aber sozial-, wirtschafts- und energiepolitischen Fragen, „die Gelegenheit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen“, heißt es in der Ankündigung des CDU-Ortsverbands für die Veranstaltung nächste Woche.

Geplant ist der Wahlkampftermin mit Klaus Mack am Dienstag, 14. Januar, im Veranstaltungssaal des Neuhengstetter Ortsverwaltung in der Möttlinger Straße, wo man mit der Bevölkerung ins Gespräch kommen will. Mack wird sich vorstellen und die Fragen aus der Bürgerschaft beantworten. „Weiterhin wird er zwanglos über sein Wirken und seine Erfolge beispielsweise im Umweltausschuss in der jetzigen Legislaturperiode berichten“, heißt es vonseiten des Ortsverbands weiter. Beginn ist um 19 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.