Mit dem 1. April greift in Deutschland die Cannabis-Teillegalisierung. Doch nicht überall ist Kiffen erlaubt – auch nicht in Hechingen. Foto: dpa/Christian Charisius

Seit diesem Ostermontag, 1. April, greift die bundesweite Cannabis-Teillegalisierung. Diese hat aber auch zur Folge, dass nicht überall gekifft werden darf. Welche Einschränkungen greifen – und welche Standorte davon in Hechingen betroffen sind.

Ab Ostermontag, 1. April, darf in Deutschland legal gekifft werden. Nach langem Ringen stimmte auch der Bundesrat der Teillegalisierung zu. Teillegalisierung heißt aber auch, dass der Cannabis-Konsum nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Legal ist etwa der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, den man auch im öffentlichen Raum dabei haben darf. Zuhause kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren.

 

Besonders vom Gesetz geschützt werden Kinder: Bis zum Alter von 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz verboten. Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen ist verboten, dazu kommen Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Vom Kiff-Verbot betroffen sind auch Spielplätze, Sportstätten, Schulen, sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie jeweils in Sichtweite davon - das heißt in 100 Metern Luftlinie rund um den Eingangsbereich. Dasselbe gilt in militärischen Bereichen der Bundeswehr.

In der Innenstadt gibt es viele rote Zonen

Für die Zollernstadt bedeutet das einige Einschränkungen – gerade für die Innenstadt, wie die Webseite „Bubatzkarte“ berechnet hat. Auf dieser sind alle Kiff-Verbotszonen auf Grundlage der vorgenannten Kriterien rot markiert. Der Online-Anbieter hat so die Verbotszonen für den Cannabis-Konsum in ganz Deutschland berechnet.

So darf rund um das Rathaus kein Cannabis geraucht werden. Der Grund ist der Spielplatz an der Kanzleistraße. Wegen diesem ist auch der Schloßplatz direkt neben an eine Tabu-Zone für Kiffer. Westlich davon geht eine Verbotszone in die nächste über, da dort das Schulzentrum am Schloßberg als Ausschlusskriterium greift.

Obertorplatz ist gespalten

Auch auf dem Obertorplatz ist der Cannabis-Konsum nur im äußersten nördlichen Teil laut „Bubatzkarte“ erlaubt. Im Süden des zentralen Hechinger Platzes sorgt wiederum die Zollerschule für eine Verbotszone. Nördlich an den Obertorplatz anschließend – sprich der Bereich um die Stiftskirche – darf in einem engem Radius gekifft werden.

Die roten Kreise weise auf der „Bubatzkarte“ die Cannabis-Verbotszonen aus. (Screenshot) Foto: OpenStreetMaps/Bubatzkarte

Das gilt auch für den südlichen Fürstengarten. Im nördlichen Teil des Hechinger Naherholungsgebiets um die Villa Eugenia macht der Spielplatz am Fürstengarten Kiffern aber einen Strich durch die Rechnung. Ohnehin hat der Schaukelweg „häppy“ großen Einfluss auf die „roten Zonen“ für Kiffer in Hechingen. So zieht jede einzelne Schaukel-Station einen Radius von 100 Metern Cannabis-Verbotszone um sich.

Rund um das Weiherstadion ist Kiffen verboten

Betroffen vom Verbot sind auch weite Teile der Unterstadt – vom Weiherstadion bis zum Kindergarten St. Martin. Rund um die Sportanlagen – betroffen sind ebenso die Tennisplätze des TC Hechingen – ist Kiffen tabu.

Interessant mit Blick auf die Hechinger Stadtteile: In keinem Stadtteil ist der Konsum von Cannabis uneingeschränkt möglich. Meist hindert ein Sportplatz oder Schulen sowie Kindergärten. Trotzdem haben Kiffer fernab der Stadtkerns weitaus mehr Möglichkeiten, Cannabis zu konsumieren.

Wer selbst überprüfen will, ob die eigenen vier Wände in einer Cannabis-Verbotszone liegen, kann sich die „Bubatzkarte“ online anschauen: https://bubatzkarte.de/#14/48.3488/8.9853

Info: „Die Bubatzkarte“

Abweichungen möglich
  Bei der Webseite „Bubatzkarte“ handelt es sich um eine Berechnung der Verbotszonen anhand von Kartendaten aus OpenStreetmap. Diese haben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Die Gegebenheiten vor Ort können abweichen.

Sichtweite
 Dabei werden um die Verbotszonen aus Paragraf 5 - mit Ausnahme der Fußgängerzonen, da hier nur zwischen 7 und 20 Uhr - rote Kreise im Abstand von 100 Metern gezogen, da diese als Maximum an Sichtweite zu einer Einrichtung gelten.