Wo darf ab sofort Cannabis konsumiert werden und wo nicht? Die sogenannte Bubatz-Karte gibt darüber Auskunft. Der Blick nach Bad Wildbad zeigt aber, dass die Angaben mit Vorsicht zu genießen sind.
Die Cannabis-Legalisierung ist da und damit auch ein kompliziertes Regelwerk, wo das Kiffen erlaubt ist und wo nicht. Denn zum Beispiel darf Cannabis auch künftig nicht in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportstätten konsumiert werden. Hier gilt, dass bei einem Abstand von 100 Metern der genannten Einrichtungen, die Sichtweite nicht mehr gegeben sei. Zwischen 7 und 20 Uhr ist zudem in Fußgängerzonen das Kiffen verboten.
Erster Überblick
Folglich ist es gar nicht so einfach herauszufinden, wo man sich einen Joint anzünden darf und wo nicht. Einen ersten Überblick soll daher die sogenannte Bubatz-Karte geben, die im Internet frei abrufbar ist. Der Informationsbedarf ist offenbar so groß, dass die Seite zwischenzeitlich unter dem Ansturm der Nutzer zusammenbrach.
Mittlerweile funktioniert die Seite wieder. Die dort zu findenden Informationen sind aber mit Vorsicht zu genießen. Denn wie die Betreiber selbst schreiben, können die Angaben unvollständig sein. Die Karte ist also eher dafür geeignet, einen ersten Eindruck zu vermitteln, wo Kiffen erlaubt sein könnte und wo nicht. Auf die Karte verlassen sollte man sich nicht.
Unsere Redaktion hat sich dennoch einmal angeschaut, welche Verbotszonen die Karte in Bad Wildbad ausweist und wo dort mittlerweile das Kiffen mutmaßlich erlaubt beziehungsweise verboten ist.
Beim Blick auf die Karte fällt zunächst ein großer roter Bereich auf dem Sommerberg rund um Baumwipfelpfad, Skilift und Abenteuerspielplatz auf. Denn der Bikepark mit seinen Abfahrtsstrecken in Richtung Bad Wildbad gilt laut Karte Sportstätte und bildet damit eine einzige große Verbotszone.
Große Verbotszonen
Weitere große Zonen gibt es um die Schulen, sowohl in Wildbad als auch in Calmbach. Die schließt dann unter anderem auch den Bahnhof in Wildbad mit ein. Die Wilhelmstraße als Fußgängerzone ist ebenfalls von 7 bis 20 Uhr komplett tabu. Ein weiterer großer Verbotsbereich wird um die beiden Thermen, Palais Thermal und Vital-Therme, gezogen. Somit ist auch der Bereich des Kurplatzes tabu.
Gleiches gilt im Übrigen auch für den Eingangsbereich des Kurparks. Wobei hier aber sowieso noch mal eine ganz besondere Regelung zum Tragen kommt – nämlich die Kurparkordnung. Hausrecht über den Kurpark hat hier die Touristik Bad Wildbad GmbH. Stefanie Eisele, eine der beiden Geschäftsführerinnen der GmbH, gibt Auskunft über die bestehende Regelung. Und die besagt ganz klar: „Der Konsum von Alkohol und Drogen ist im Kurpark untersagt.“ Rauchen (von Zigaretten) sei hingegen erlaubt. Cannabis zählt für Eisele aber auch nach der Legalisierung zu den Drogen. Somit bleibe der Konsum dort verboten. Bei Veranstaltungen könne die Touristik Bad Wildbad GmbH Ausnahmen für den Alkoholkonsum erlassen, Cannabis werden aber auch dann über die Ausnahmeregelung wohl nicht zugelassen, so Eisele weiter.
Ganz ähnlich sieht es in Calmbach aus. Auch hier gibt es einen großen Verbotsbereich rund um die Schulen, Sporthalle, Sportplatz und das Waldfreibad.
Wenig Begeisterung
Wenig Begeisterung für die Legalisierung von Cannabis zeigt Bad Wildbads Bürgermeister Marco Gauger: „Vor dem Hintergrund, dass die öffentliche Verwaltung seit Jahren im Krisenmodus arbeitet und ständig zusätzliche Aufgaben bewältigen soll, haben wir auf dieses Gesetz gerade noch gewartet. Man muss sich echt fragen, ob die Bundesregierung keine dringenderen Probleme sieht. Es wäre schön, wenn mit wirklich entscheidenden Themen genauso leidenschaftlich umgegangen wird, wie mit der Frage, wo und wann gekifft werden darf. Anstatt auferlegt zu bekommen, wie wir unsere Kindergärten und Schulen vor diesem Einfluss künftig schützen müssen, hätten wir gerne mehr Unterstützung von der Regierung beim Instandhalten und Sanieren der Einrichtungen und generell bei der Förderung von Kindern und Familien.“
Nun wolle man sich das Ganze „in der Praxis anschauen, ob es zu Problemen kommt. Ich habe die Hoffnung, dass es bei den meisten Konsumenten noch einen gesunden Menschenverstand gibt und dass das Stören oder gar Schädigen von Dritten unterbleibt.“ Einen Bedarf, vom Hausrecht Gebrauch zu machen, und weitergehende Verbotszonen einzurichten, sehe man derzeit nicht, werde aber „gegebenenfalls handeln“.