Nach monatelanger Unsicherheit ist die Entscheidung gefallen: In Horgen erhält der Cannabis Social Club Rottweil grünes Licht – trotz massiver Vorbehalte im Gemeinderat.
Nun also doch: Nach einem mehr als halbjährigen Hin und Her hat der „Cannabis Social Club Rottweil“ die Erlaubnis zum Anbau und zur Abgabe von Cannabis erhalten. Der Social Club darf künftig in Horgen anbauen und verkaufen.
Horgen hat über 80 Social-Mitglied
Geleitet wird der Verein von einem Quartett, bestehend aus Tobias Wulff (Vorsitzender), Jonathan Flaig (Präventionsbeauftragter), Laura Wiedemann (Schatzmeisterin) und Christian Marth (Vorsitzender des Anbaurats).
Wer Mitglied des Vereins ist, wird künftig wohl häufiger im Gebäude in der Niedereschacher Straße 29 in Horgen vorbeischauen. Der Club strebt 100 Mitglieder an, aktuell sind es bereits mehr als 80. Rein rechtlich wären bis zu 500 Mitglieder zulässig. Laut Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind Konsum und Abgabe von Cannabis in Deutschland seit April 2024 legal.
Nein aus Zimmern im Juni
Lange Zeit war aber unklar, ob es für den Social Club überhaupt weitergeht. Der Zimmerner Gemeinderat hatte im Juni den Antrag des Social Clubs auf Anbau und Ausgabe von Cannabis in der Niedereschacher Straße abgelehnt, nachdem der Ortschaftsrat Horgen dem Vorhaben im zweiten Anlauf zugestimmt hatte.
Zimmerns Gemeinderat traf eine Prinzipentscheidung
Für Christian Marth, Vorsitzender des Anbaurats, war dies eine absolute Farce, wie er im Gespräch mit unserer Redaktion meint. Aus Sicht des Vereins sei die Ablehnung durch den Gemeinderat nicht rechtens gewesen, da sie nicht auf baurechtlich relevanten Gründen beruht habe, „sondern darauf, dass der Gemeinderat Zimmern das Cannabisgesetz grundsätzlich ablehnt“.
Dieser Umstand stellt jedoch keinen zulässigen Ablehnungsgrund dar, weshalb die Baurechtsbehörde im Landratsamt die Nutzungsänderung nun genehmigt hat.
Freiburg gibt grünes Licht für den Anbau
Aktuell steht für den Anbaurat jetzt der nächste entscheidende Schritt an: „Wir haben nun die Anbauerlaubnis vom Regierungspräsidium Freiburg erhalten. Damit ist die rechtliche Grundlage für unsere Anbauvereinigung geschaffen.“
Der 200-Meter-Abstand
Derzeit befindet sich der Social Club in einer Finalisierungs- und Vorbereitungsphase, wie Marth uns berichtet. Dazu zählen unter anderem die Umsetzung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sowie weitere organisatorische Schritte.
Nach deren Abschluss darf in Horgen mit Anbau und Abgabe begonnen werden. Konsumiert werden darf allerdings erst in einem Abstand von mindestens 200 Metern zum Gebäude.