Seit mehr als einem Jahr gilt der Besitz von Cannabis nicht mehr als strafbar. Foto: Hannes P Albert/dpa

Welche Folgen die Teillegalisierung für die Staatsanwaltschaft in Lörrach hatte.

Das neue Cannabis-Gesetz ist seit April 2024 in Kraft. Von der Teillegalisierung haben viele Straftäter im Land profitiert, für die Justiz sorgte das neue Gesetz aber für Mehrarbeit und reichlich Überstunden. Allein im Bereich der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – mussten von den bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits rechtskräftig abgeurteilten, aber noch nicht vollständig vollstreckten Verfahren mehr als 1000 Fälle überprüft werden, wie Erster Staatsanwalt Michael Jahn auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt.

 

Vollstreckung von Strafen wird meistens eingestellt

In 113 Fällen sei die Vollstreckung von Geldstrafen nach der Überprüfung eingestellt worden. „In weiteren 166 Fällen wurden Anträge an die zuständigen Gerichte gestellt, wobei weit überwiegend beantragt und entschieden wurde, dass es bei der festgesetzten Strafe verbleibt – in der Regel, weil der nunmehr zwar erlaubte Besitz von Cannabis in dem Urteil mit einer weiteren Tat, zum Beispiel einer auch weiterhin strafbaren unerlaubten Einfuhr von Cannabis, zusammenfiel.“

Das Cannabis-Gesetz hat unter anderem zu Reduzierungen von Geldstrafen geführt. Foto: Silas Stein/dpa

In den übrigen Fällen sei eine Reduzierung der Gesamtgeldstrafe erfolgt, so Jahn. Noch nicht rechtskräftige, aber bereits bei den Gerichten anhängige Verfahren, wurden in wenigen Einzelfällen eingestellt. Und weiter: „Soweit die Anklagen eine auch nach neuem Recht strafbare Handlung umfassten, wurden diese Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage fortgeführt.“ Die Einführung der Teillegalisierung von Cannabis habe im Zuständigkeitsbereich der Zweigstelle Lörrach aber zu keinen Entlassungen von Gefangenen aus dem Strafvollzug oder aus der Untersuchungshaft geführt.

EDV-System hilft nur bedingt

Unterdessen mussten auf Landesebene rund 25 000 Verfahren noch einmal überprüft werden, wie das baden-württembergische Justizministerium auf SWR-Anfrage jetzt erklärte. Und zwar händisch: Um die entsprechenden Verfahren überhaupt erst einmal ausfindig zu machen, hätten sich die Staatsanwaltschaften nur bedingt auf ihr EDV-System verlassen können.

Händische Suche

Zwar sei ihnen mit Hilfe eines automatisierten Suchlaufes alle Fälle angezeigt worden, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz darstellten. Das waren besagte 25 000. Es sei aber nicht möglich gewesen, die Suche auf „Cannabis“ zu spezifizieren, so das Ministerium weiter.

Und: Mindestens 19 Straftäter seien wegen des Gesetzes sogar aus der Haft entlassen worden. „Ob und gegebenenfalls wie viele Häftlinge darüber hinaus, zum Beispiel durch den teilweisen Wegfall von Strafen, früher als ursprünglich vorgesehen aus der Haft entlassen wurden, wird statistisch nicht erfasst“, heißt es aus dem Ministerium.

Kein zusätzliches Personal

Schätzungen zufolge sollen allein bei der Staatsanwaltschaft im Land tausende zusätzliche Arbeitsstunden angefallen sein. Auch in Lörrach: „Die Prüfung und Bearbeitung der Verfahren war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, ohne dass zusätzliches Personal zur Verfügung stand“, führt Jahn aus. Mehrere Dezernentinnen und Dezernenten der Behörde seien mit der Überprüfung beauftragt gewesen.

Beträchtliche Verzögerungen verhindert

Der Leiter der Vollstreckungsabteilung musste die Anträge an die Gerichte stellen und deren Ausgang überprüfen. Eine Zeiterfassung sei hierbei nicht erfolgt, so Jahn gegenüber unserer Redaktion. „Der Mehraufwand dürfte aber rund 120 bis 150 Stunden betragen haben.“ Das hatte Folgen: Laut Erstem Staatsanwalt konnten wegen der Überprüfung der Cannabis-Verfahren andere Verfahren vorübergehend nicht bearbeitet werden. „Beträchtliche Verzögerungen in diesen Verfahren konnten jedoch durch den hohen Arbeitseinsatz der beteiligten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – auch unter Inkaufnahme erheblicher Überstunden – verhindert werden.“