Vor rund drei Jahren galt in Altburg vorübergehend Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt. Damals lief viel Umleitungsverkehr durch den Ort. Aktuell gilt Tempo 50 – womit viele nicht zufrieden sind. Foto: Klormann

Vor allem Anwohner und Eltern in Calw ärgern sich immer wieder: In Nachkommunen gilt vielerorts Tempo 30. Warum nicht auch hier? Die Antwort dürfte viele nicht zufriedenstellen.

Zu laut, zu gefährlich, zu unübersichtlich, zu viele Kinder unterwegs: Die Gründe, warum meist Anwohner oder Eltern mancherorts gerne den Verkehr bremsen würden, sind zahlreich. Und oft nachvollziehbar.

 

Häufig tragen die Betroffenen diese Wünsche an politische Vertreter heran. Etwa an die Gemeinderäte in Calw. Im vergangenen Herbst resultierte daraus ein weitreichender Antrag der SPD/Grünen-Fraktion.

Der Inhalt: In allen Bereichen von Ortsdurchfahrten mit Kitas, Schulen, Läden, Gastronomie oder sonstigen publikumsintensiven Punkten solle Tempo 30 angestrebt werden. Außerdem entlang einer Fahrradspur oder sonstiger Bereiche mit unübersichtlichen Fußgänger- und Fahrrad- Kreuzungspunkten.

Danach war die Calwer Stadtverwaltung am Zug. Die nämlich erhielt den Auftrag, die Rechtslage zu klären.

Ordnungsamtsleiterin Irene Stamer und Jörg Repple, Abteilungsleiter Straßenverkehr im Landratsamt, waren dazu in die jüngste Sitzung des Gemeinderats gekommen. Doch deren Ausführungen sorgten nicht unbedingt für Zufriedenheit im Gremium. Denn die rechtlichen Grundlagen lassen offenbar wenig Spielraum.

Das sagt die StVO

Um von Standardgeschwindigkeiten – etwa Tempo 50 auf Ortsdurchfahrtsstraßen – abweichen zu dürfen, müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Dazu gehören eine starke Steigung der Strecke, besonders enge Kurven, ein schlechter Zustand der Straße oder ein hohes Unfallaufkommen.

Ausnahmen können im Umfeld sensibler Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Spielplätzen gemacht werden. Hier ist Tempo 30 möglich – allerdings nur, wenn ebenfalls wieder gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Etwa dass der unmittelbare Haupteingang der Einrichtung an der betroffenen Straße liegt.

In vielen Fällen sei das im Stadtgebiet von Calw eben nicht erfüllt, erklärte Stamer. Als Beispiele nannte sie die Wimberschule sowie die Grundschulen in Stammheim und Altburg, wo die Haupteingänge jeweils nicht an den Hauptstraßen liegen. Tempo 30 sei insofern an vielen Stellen schlicht nicht erlaubt.

Warum geht Tempo 30 woanders?

Oberbürgermeister Florian Kling räumte ein, dass dieses Ergebnis für viele „bestimmt nicht zufriedenstellend“ sei.

Jürgen Ott (GfC) stimmte zu. Es sei nicht zufriedenstellend. Denn obwohl er selbst kein Freund von Tempo 30 sei, befürworte er es, den Wünschen von Betroffenen nachzukommen, wenn diese sich eine Geschwindigkeitsreduzierung wünschen.

Und er stellte die Frage, die immer wieder Menschen der Region bewegt: Warum ist Tempo 30 in etlichen umliegenden Gemeinden möglich, in Calw aber nicht?

Stamer und Repple sagten, die rechtlichen Grundlagen seien überall dieselben. Und grundsätzlich sei jeder Fall eine Einzelfallentscheidungen.

Welche Gründe andernorts zur jeweiligen Entscheidung geführt haben? Repple und Stamer erklärten, die verkehrsrechtlichen Anordnungen nicht zu kennen. „Deshalb können wir nur mutmaßen“, so Repple. Er machte aber klar: „Wir als Straßenverkehrsbehörde sind ja nicht der Feind“, unterstrich er. „Wir können Gesetze nur anwenden, nicht ändern.“

Das Problem mit dem Lärmschutz

In einem Fall wusste Stamer indes genau, wie es zum geringeren Tempo gekommen war: „Pforzheim hat das alles über Lärmschutz geregelt“, erklärte sie.

Ott horchte dabei auf. Könnte Calw es ähnlich regeln?

Kling schränkte ein. Zwar könne eine Gemeinde in Sachen Lärmschutz Ermessensentscheidungen treffen. Wissenschaftliche Untersuchungen und Daten setzten diesem Ermessen jedoch Grenzen. Bevor etwa Tempo 30 eingeführt werden dürfte, müsse zuerst auch Tempo 40 geprüft werden. Zuallererst müssten die Kriterien aber überhaupt erfüllt sein.

Warum geht es nicht bei Schulen?

Im Gremium sorgten die Ausführungen bei vielen für Ärger und Unverständnis. Oliver Höfle (GfC) etwa brachte die Situationen bei den Schulen in Hirsau, Stammheim und Altburg ins Spiel. Die Eingänge seien an den Hauptstraßen, hier dürfe doch nichts gegen eine langsamere Geschwindigkeit sprechen?

Kling erwiderte, nur weil in der Nähe einer Hauptstraße eine Schule sei, „ist da noch nicht der Haupteingang“. Das wiederum sei aber eine rechtliche Voraussetzung.

Wobei es im Gremium durchaus auch zu einer lebhaften Diskussion kam, was denn jetzt wo als Haupteingang gelte – und ob nicht einfach ein Nebeneingang ab sofort Haupteingang genannt werden könnte, um die Voraussetzungen doch zu erfüllen.

Gudrun Mogler (SPD) brachte den Schulweg ins Spiel. In Altburg etwa müssten viele Schüler über die Straße, „ein ganz, ganz gefährlicher Bereich“.

Kling hielt dem entgegen, dass dort auch eine Fußgängerampel stehe. Und dass es immer Voraussetzung sein müsse, dass Schüler das richtige Verhalten im Straßenverkehr kennen, „sonst könnte ein Kind nicht auf den Schulweg geschickt werden ohne Erwachsenen“.

Repple ergänzte, die pauschale Angabe von Gefährlichkeit reiche per Gesetz nun einmal nicht aus. Die traurige Wahrheit sei: Solange nichts passiere, gebe es keine Handhabe für Veränderungen. Da gebe es keinen Spielraum.

Was jetzt?

Dieter Kömpf (Freie Wähler) schien sich indes über den Verlauf der Debatte zu ärgern. „Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat“, sagte er. Wenn etwas Stand heute rechtlich nicht umsetzbar sei, gelte es das eben zu akzeptieren. „Wir können doch die Verwaltung nicht zwingen, gegen Gesetze zu handeln“, meinte er.

Die Verwaltung versprach am Ende dennoch, einige Punkte mitzunehmen und nochmals zu prüfen – etwa die Situation an der Grundschule Stammheim. Wobei der Oberbürgermeister nur wenig Hoffnungen machte. Bereits in der Vergangenheit habe es hier Untersuchungen gegeben. Am Ergebnis – kein Tempo 30 – habe das nichts geändert.