Vereinsservice: Für lizenzierte Trainer gibt es auch für das Kalenderjahr 2018 Geld vom Staat

Sportvereine, die bislang noch keine Zuschüsse für ihre lizenzierte Trainer und Übungsleiter für das Kalenderjahr 2019 über den Württembergischen Landessportbund (WLSB), den Badischen Sportbund Nord oder den Badischen Sportbund Freiburg abgerechnet haben, können dies bis spätestens 31. Januar noch machen. Der WLSB stellt den Vereinen die Sammelantrag der Übungsleiterzuschüsse für 2019 im Internetportal "meinWLSB" zur Bearbeitung zur Verfügung. Dort können Änderungen der in der Sammelabrechnung vom Verein aufgeführten Übungsleiter selbstständig vorgenommen werden.

Weitere Informationen zu der Bezuschussung von lizenzierten Trainern und Übungsleitern oder zu den Modalitäten der Abrechnung seitens der Vereins gibt es bei der Geschäftsstelle des WLSB, SpOrt Stuttgart, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart, Telefon 0711 28077132; E-Mail-Adresse uel-zuschuesse@wlsb.de.