Vier Kandidaten haben die Chance auf den Stuhl des OB. Foto: Rousek

Hesse-Stadt kommt nicht zur Ruhe. Bürger stimmen am Sonntag über neues Stadtoberhaupt ab.

Calw - Der Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters in Calw geht in die Endphase: Am Sonntag wird die Entscheidung in der zweiten Runde fallen. Bei der ersten Wahl am 29. September hatte keiner der vier Bewerber – Samuel Speitelsbach (0,6 Prozent), Anabel Hirsch (22,7 Prozent), Gerd Kunzmann (32,2 Prozent) und Florian Kling (44,4 Prozent) – mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen. Das war die Voraussetzung, um auf Anhieb zu gewinnen. Nun genügt eine einfache Mehrheit.

Alle vier Kandidaten werden am Sonntag nochmals antreten – obwohl Speitelsbach auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt hatte, er sei nicht mehr im Rennen. Da er nach Angaben der Stadtverwaltung seine Bewerbung allerdings nicht bis zur entscheidenden Sitzung des Gemeindewahlausschusses zurückgezogen hatte, wird auch sein Name auf dem Stimmzettel stehen.

Viele Wähler dürften sich ohnehin nicht für ihn entscheiden; Speitelsbach trat in jüngster Zeit bei zahlreichen Bürgermeisterwahlen an und machte dabei oft mit seltsamen Aussagen von sich reden. In Calw versuchte er beispielsweise bei einer Kandidatenvorstellung vor Hunderten Besuchern vom Rednerpult herab, Blumen für 100 Euro pro Stück zu verkaufen und bat um Almosen "für seinen Vater, Kaiser Wilhelm der III.". Die weiteren Bewerber Hirsch, Kling und Kunzmann dagegen haben mit verschiedenen Bürgergesprächen und Veranstaltung in den vergangenen Tagen nochmals richtig Gas gegeben.

Hinter den Kulissen sorgt derzeit aber unter anderem ein Streit um Wahlplakate für Wirbel. Wie Ordnungsamtsleiterin Irene Stamer auf Anfrage bestätigte, habe es mehrere Beschwerden wegen überzähliger Werbebanner gegeben. Offiziell dürften lediglich insgesamt 60 Plakate pro Kandidat im Stadtgebiet aufgehängt werden; bei Stichproben sei aber festgestellt worden, dass zum Teil mehr angebracht worden seien. Die Stadt habe daraufhin eine Frist gesetzt, bis wann diese entfernt werden müssten. Ein solcher Verstoß könne einerseits als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, andererseits aber auch einen Grund für eine Anfechtung des ausstehenden Wahlergebnisses liefern.

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses war jüngst in die Kritik geraten, weil er seine Unterstützung für Kunzmann bekundet hatte – obwohl er aufgrund seines Amtes zur Neutralität verpflichtet ist. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Behörde hat dazu bislang keine Einschätzung abgegeben; dazu bedürfe es zunächst einer Prüfung. Diese wiederum erfolge aber erst, wenn eine Beschwerde eingehe.

Sicher ist: Bei einem ähnlichen Fall im Kreis Emmendingen vor zwei Jahren hatte es keine Bedenken gegeben. Die Begründung des dortigen Landratsamtes: Es gelte abzugrenzen, ob eine Äußerung als Privatperson oder in einer amtlichen Funktion abgegeben worden sei. Zunächst gelte der Grundsatz der Meinungsfreiheit.