Bei der Kinderbetreuung in Deutschland werden auch Tagesmütter eingesetzt. Sie spielen gerade im Landkreis Calw eine besondere Rolle. Foto: Weißbrod

Kindertagespflege: Der Kreis Calw verweist auf sein Erfolgsmodell. Fachdienst zieht ein positives Fazit.

Calw - Die Kindertagespflege ist im Landkreis Calw ein weiteres Standbein bei der Betreuung. In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages zogen Michèle Maisenbacher sowie Silvia Murphy vom Fachdienst ein positives Fazit über das besondere Modell im Landkreis. "Alle 25 Kommunen machen mit", stellte Murphy in der Ausschusssitzung zufrieden fest. Dabei bezahlt die Stadt oder Gemeinde den gesamten Förderbetrag an die betreffende Tagesmutter aus und lässt sich den Anteil des Landkreises von diesem zurückerstatten.

Nach Auffassung der Kreisverwaltung ist die Tagespflege für die Struktur des Landkreises eine nahezu ideale Betreuungsform, heißt es in der Sitzungsvorlage. Gerade in Städten und Gemeinden mit mehreren kleinen Teilorten sind Kindertageseinrichtungen wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Hier kann die Tagespflege eine optimale Alternative darstellen.

Nach einer zwei Jahre dauernden Pilotphase bezeichnete Sozialdezernent Norbert Weiser in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Kindertagespflege als "Erfolgsmodell". So etwas gebe es nicht noch einmal in Baden-Württemberg. Erfreut zeigte sich Weiser darüber, dass sich die Zahl der Tagesmütter von 60 im Jahre 2009 auf 167 im laufenden Jahr nahezu verdreifacht habe.

Allerdings beschloss der Jugendhilfeausschuss, einige Regularien zu ändern, die Silvia Murphy sowie Michèle Maisenbacher vorgeschlagen hatten. In der Sitzungsvorlage wird eigens darauf hingewiesen, dass nennenswerte finanzielle Auswirkungen durch diese Änderungen nicht zu erwarten sind. Die Kosten sind ohnehin durch den Zuschuss, den das Land den Kreisen für die Kindertagespflege gewährt, abgedeckt. Im Jahre 2014 beläuft sich dieser Zuschuss auf 273 000 Euro. Die Kosten des Modells liegen bei rund 72 000 Euro. Der verbleibende Restbetrag wird durch die beim Landkreis entstehenden Personal- und Sachkosten, durch den Zuschuss, den der Landkreis an den Evangelischen Tageselternverein für die Qualifizierung von Tagesmüttern erbringt, und durch Zuschüsse, die einkommensschwache Eltern für die Tagesbetreuung ihrer Kinder erhalten, aufgebebraucht.