Bevor mit der Deponiesanierung begonnen werden kann, muss der Tälesbach verlegt werden. Archivfoto: Hölle Foto: Schwarzwälder-Bote

Umweltbehörde will bei Tälesbach-Deponiensanierung weiter Druck machen / Giftmüll wird keinesfalls verwendet

Von Hans-Jürgen Hölle

Calw. "Alles halb so wild mit dem Z 2-Material", hat unlängst in der Sitzung des Betriebsauschusses der Servicebetrieb der Stadt Calw sinngemäß der Calwer Oberbürgermeister Ralf Eggert gesagt. "Alles halb so wild", meinen auch Joachim Bley, der Dezernent für Umwelt und Ordnung beim Landratsamt Calw, sowie sein Mitarbeiter Matthias Kreuzinger.

Und zwar, so erläuterten sie gestern im Gespräch mit unserer Zeitung, weil ganz allgemein dieses Material zur Abstützung der Erdkörper in den Tälesbach-Deponien voll den gesetzlichen Bestimmungen entspreche. "Unsere Position ist da völlig in Ordnung", so Bley. Das Verfahren stimme mit der gängigen Altlastenbearbeitung überein. Im Speziellen handele es sich ja auch auf keinen Fall um etwas Gefährliches oder gar Giftmüll. Sondern um Kies, Sand oder Gesteinsbruchanteile. Bis zu maximal zehn Prozent dürfe dies laut gängiger Definition verwendet werden. In Lärmschutzwänden an Autobahnen sei es zum Beispiel zu finden.

Unabhängig von der Diskussion über dieses Material wird das Landratsamt nach dem Willen der Umweltbehörde bei der Sanierung der beiden Deponien im Tälesbach von der Stadt Calw und der Deutschen Bahn weiter Druck machen. Egal was die Bürgerinitiative Tälesbach-Deponie noch so alles vorbringe. "Weil", so Joachim Bley, "es darum geht, eine Gefahr von Hirsau abzuwenden." Und die bestehe nach wie vor darin, dass die Deponie abrutschen könnte.

Bis zum 28. Februar sollen die Rodungsarbeiten, mit denen schon begonnen worden ist, abgeschlossen sein. Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt, die dann vom Landratsamt wiederum ganz genau geprüft werden soll. Dann folgen noch vor der Sommerpause die Ausschreibung der Neun-Millionen-Euro-Maßnahme. Der Tälesbach muss verlegt und die Baustelle eingerichtet werden. Im kommenden Jahr geht es, so Bley und Kreuzinger, mit dem Transport des Materials und dem Auffüllen los.

Bis dahin und auch weiterhin, so Bley, will die Umweltbehörde des Landratsamts im Gespräch mit der Bürgerinitiative bleiben. Das letzte Gespräch mit ihr hat übrigens am vergangenen Freitag stattgefunden.

Dass diese jetzt so getan habe, dass sie von dem Z 2-Material erst durch die Verbindlichkeitserklärung erfahren habe, verwundere ihn. Im Juni hätten Vertreter der Initiative Akteneinsicht gehabt, und da sei es schon um dieses Material gegangen.

Dieses sei zunächst durch die Bahn ins Gespräch gebracht worden. Die Stadt habe sich im entsprechenden Antrag aber dieser Position angeschlossen. Den ersten Antrag habe die Umweltbehörde übrigens nicht akzeptiert. Mittlerweile gäbe es eine ganz differenzierte Lösung, wie es verwendet werden soll.

Zunächst soll, wie dazu erläutert wird, eine Drainageschicht eingebaut werden, dann eine Pufferschicht mit Z 1.2-Material. Dann erst komme das Z 2, und das auch nur an den Flanken. Der Hang werde schließlich mit einer Tonschicht abgeschlossen. Und überall dort, wo Wasser hinkommen könnte, werde ohnehin ausschließlich Z 0-Material verwendet.

"Von der Bürgerinitiative ist es nicht aufrichtig gewesen, als sie so getan hat, dass sie aus allen Wolken gefallen ist, als sie von dem Z 2-Material erst jetzt erfahren hat", so Matthias Kreuzinger. Man sollte hier nicht mit dem Feuer spielen und die Bevölkerung verunsichern.