Durch das Onlinezugangsgesetz soll es künftig möglich sein, viele Verwaltungsleistungen online abzuwickeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Calw - Onlinezugangsgesetz – ein Wort, das nach einer Menge typisch deutscher Bürokratie klingt. Doch im Gegenteil: Es soll ermöglichen, dass Bürger künftig viele Verwaltungsleistungen online erledigen können, also ohne dafür extra das Rathaus aufsuchen zu müssen. Katja Schley, die eigens für die Einführung der Online-Dienste bei der Stadt Calw angestellt wurde, erklärt, was das Gesetz beinhaltet und wo sie die Vorteile sieht.
Um was geht es in dem Online-Zugangsgesetz (OZG) überhaupt?
Mit dem OZG soll laut Schley die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland vorangetrieben werden. "Man möchte auf beiden Seiten Zeit und Ressourcen sparen, indem man Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg einfach finden kann." Alle Digitalisierungsprozesse seien darauf ausgerichtet, möglichst anwenderfreundlich zu sein, um eine einfache Anwendung durch die Bürger zu ermöglichen.
Durch diese neuen Möglichkeiten wolle man erreichen, dass die Anträge nicht nur online gestellt, sondern auch elektronisch bearbeitet werden können. Und der spätere Bescheid soll ebenfalls wieder elektronisch zur Verfügung gestellt werden, erklärt die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung. Dies beinhalte auch das Bezahlen der gebührenpflichtigen Leistungen über das Internet.
Was verändert sich dadurch für die Bürger?
"Die Bürger haben eine zusätzliche Möglichkeit, Leistungen zu beantragen und zwar jederzeit und überall, unabhängig von Öffnungszeiten. Ganz einfach und bequem mit dem Handy oder Laptop", zeigt Schley auf.
Welche Erledigungen können bei der Stadt künftig online erledigt werden?
Es sollen alle Verwaltungsleistungen digital angeboten werden – sei denn natürlich, es ist faktisch oder rechtlich unmöglich. Eine Mülltonne zu leeren geht beispielsweise freilich nicht. Ebensowenig, wenn die Verwaltung überprüfen muss, ob ein Antragsteller mit seinem Foto übereinstimmt.
Bei der Stadt Calw gibt es fast 200 Leistungen, führt Schley auf. Eine Übersicht darüber gibt es auf der Internetseite des Rathauses. Dort werden die einzelnen Leistungen beschrieben, informiert, wo man sie beantragt, was die Voraussetzungen sind und welche Unterlagen benötigt werden. Der Online-Antrag wird laut Schley in der Regel im Serviceportal des Landes gestellt.
Wann tritt das Ganze in Kraft?
Es sind bereits jetzt 80 Leistungen online verfügbar, die man auf der Rathausseite unter Online-Dienste oder im Serviceportal findet. Laut Gesetz soll die Umsetzung für alle Leistungen bis Ende 2022 erfolgen. "Das wird aber nicht in allen Bereichen möglich sein, auch wenn die Regierung noch einmal Geld zur Verfügung gestellt hat, um die Umsetzung zu beschleunigen", prognostiziert Schley.
Wie hat sich die Verwaltung darauf vorbereitet?
Eigens für die Einführung des OZG wurde die Stelle von Schley als Organisationsberaterin neu geschaffen. Ím März hat sie ihre Stelle angetreten. "Als erstes habe ich mir einen Überblick über die angebotenen Leistungen verschafft, um dann zu evaluieren, für welche Leistungen es Online Angebote gibt. Hier ist leider auch noch nicht alles vorhanden, aber sowohl das Land als auch andere Kommunen arbeiten fleißig daran, entsprechende Angebote zu erstellen", sagt sie. Anschließend habe sie mit den einzelnen Abteilungen der Verwaltung geklärt, welche Leistungen per Online-Antrag abwickelbar wären und habe dies realisiert. "Der nächste Schritt ist die Implementation der Online-Bezahlfunktion. Wir hoffen dies in den nächsten drei Monaten umsetzen zu können", zeigt sie sich optimistisch. Der letzte Schritt sei die Anbindung an die Fachverfahren, sobald die Schnittstellen zur Verfügung stehen. "Dann ist eine komplette digitale Abwicklung eines Antrags möglich."
Welche Vorteile bietet das Gesetz Ihrer Ansicht nach?
Für die Organisationsberaterin ist das Gesetz ist ein wichtiger Anstoß um die Digitalisierung in Deutschland voranzubringen. Corona habe dies zusätzlich vorangebracht. "Für die Mitarbeiter der Verwaltung ist es entspannter, wenn sie Anträge online erhalten und sie diese ›in Ruhe‹ bearbeiten können, ohne, dass noch mehrere Bürger warten." Ungeachtet dessen dürfe natürlich jeder Mails schreiben, anrufen der vorbeikommen. Jedoch sei es auch für die Bürger geschickter, vieles online erledigen zu können.
Gibt es denn auch Schattenseiten?
Negative Seiten sieht Schley am OZG nicht. Außer vielleicht, dass die Umsetzung für ihren Geschmack etwas schneller erfolgen könnte. "Für die kleineren Gemeinden ist die Einführung erst einmal ein enormer Arbeitsaufwand. In der Regel muss die Arbeit dort zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft erledigt werden", zeigt sie auf. Für das Serviceportal braucht man ein Benutzerkonto. Eine Beschreibung findet sich auf der Rathausseite bei den Online-Diensten. Im Serviceportal kann man nach den verschiedenen Leistungen suchen und erhält dann die dazugehörigen Informationen. Wählt man noch den Ort aus, sieht man, welche Stelle für die Leistung zuständig ist und ob es einen Online Antrag gibt. Für manche Leistungen benötigt man den elektronischen Ausweis. Auf der Rathausseite ist dies hinter dem Namen der Leistung vermerkt.