Ehrenamt: Freiwillige als (Jugend-)Schöffen gesucht / Amtszeit bis 2023

Calw. Am 31. Dezember endet die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Schöffen und Jugendschöffen. Die Stadt Calw hat die Aufgabe, dem Amtsgericht Calw, beziehungsweise dem Landratsamt Calw Personen vorzuschlagen, die bereit sind, das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen zu übernehmen. Nun sind Interessierte gefragt, sich für diese Ämter zu bewerben.

Ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren ermöglicht

In die Vorschlagsliste werden Calwer Bürger aufgenommen, die die verschiedensten Bereiche abbilden sollen, um ein reales Abbild der Gesellschaft darzustellen.

Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen, die durch den Jugendhilfeausschuss im Landkreis Calw gewählt werden, sind Bürger aufgerufen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Ein Schöffe sollte aufgrund seiner Lebenserfahrung und seines "gesunden Menschenverstandes" rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können. Eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist jedoch nicht erforderlich.

Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren. Viele Schöffen, die über Jahre in diesem, Bereich tätig waren, beschreiben dies oftmals als "wichtige und hochinteressante Erfahrung".

Zu den Rechten eines Schöffen gehört es unter anderem, Fragen an Prozessbeteiligte zu stellen und an allen Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. Verpflichtend ist die Teilnahme an jährlich mindestens zwölf Sitzungen. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für den Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Sie sind zugleich davor geschützt, dass ihnen wegen des Ehrenamts gekündigt wird.

Auch diejenigen, die schon einmal tätig waren, können sich bewerben

Die Bedingungen: Interessierte müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und ihren Wohnsitz in Calw haben.

Auch Bewerber, die schon in der laufenden Amtsperiode (2014 bis 2018) und in derjenigen unmittelbar davor (2009 bis 2013) als Schöffe tätig war, ist für die kommende Amtsperiode bis 2023 wieder wählbar.

Calwer Bürger, die an der Übernahme des Amtes interessiert sind, können sich ab sofort an die Stadtverwaltung Calw sowie die Ortsverwaltungen in Altburg, Hirsau, Stammheim, Holzbronn und die Verwaltungsstellen Wimberg und Heumaden wenden. Dort liegen Formulare für eine Bewerbung aus, die handschriftlich unterschrieben wieder eingereicht werden müssen.

Für weitere Fragen zum Thema Schöffenwahl steht Ludmilla Merkle telefonisch unter 07051/16 72 03 oder per E-mail unter lmerkle@calw.de zur Verfügung.